Mitglied inaktiv
Hi, bekommt man den Kinderzuschlag nur, wenn das Kind zu Hause betreut wird? Danke für eure Hilfe. LG Patti74
jap so ises
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26548/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn für diese Kinder Kindergeld bezogen wird, die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen, das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaftsabbruch Erfahrungen
- Noch ein Kind nach Frühgeburt
- ✨🎄 Im RuB - Adventskalender gibt es großartige Preise zu gewinnen - es ist soweit! 🎄✨
- Erfahrungen Familienbett mit Neugeborenen
- Inspiration Geschenke für Senioren
- Hypospadie grad 2 op. Fehlgeschlagen. Gerne an alle
- Babyschale mit Liegeposition
- Ausschlag, windeldermatitis was ist das?
- Schlechter Schlaf Kleinkind 20M
- One step sst