Mitglied inaktiv
Hi, bekommt man den Kinderzuschlag nur, wenn das Kind zu Hause betreut wird? Danke für eure Hilfe. LG Patti74
jap so ises
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26548/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn für diese Kinder Kindergeld bezogen wird, die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen, das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.
Die letzten 10 Beiträge
- Baby drückt stundenlang für Stuhlgang
- Insektenstich
- Sind hier noch "Alt-RuB-Hasen unterwegs?
- Baby schläft nachts kaum/ unruhig
- Stillen, Abpumpen, Alltag – was hat euch am meisten geholfen?
- Welche Brotdosen-Größe benutzen Eure Kinder in Kita und Schule)?
- Elterngeld Antrag
- Alleine zum Kindergeburtstag
- Probleme mit Baby 9 Monate
- Brotdose Edelstahl mit herausnehmbaren Trennwänden (850ml o.ä.)