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Kennt sich wer mit Erbschaftssteuer aus?

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Kennt sich wer mit Erbschaftssteuer aus?

malini

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Guten Morgen, ich hätte eine Frage, kann da wer helfen? Situation: Großeltern wollen ein Haus einem Kind vermachen. Da dieses Kind kinderlos ist und bleiben wird, sollen Nacherben die Kinder eines weiteren Kindes werden. Wie verhält es sich mit der Erbschaftssteuer? Bei Onkel/Tante hätten die Nichten/Neffen ja einen geringen Freibetrag. Wenn aber die Großeltern schon festlegen, dass ihre Enkelkinder das Haus am Ende bekommen sollen, haben dann die Enkel einen größeren Freibetrag? Dass das über einen Notar laufen wird, ist schon klar. Wir wollten uns da nur vorab schon mal schlau machen.


Schnegge89

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Antwort auf Beitrag von malini

wäre es nicht möglich, gleich den enkeln zu vererben und dem Kind ein lebenslanges mietfreies wohnrecht einzuräumen?


malini

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Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Der Onkel hat bereits ein eigenes Haus, das er bewohnt, wird also nicht einziehen. Es wird in jedem Fall vermietet, das Geld soll dann auch erst mal dem Onkel auch zur Verfügung stehen.


Felica

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Antwort auf Beitrag von malini

Dann würde ich das auch so festhalten. Er muss ja dann kein Wohnrecht sondern ein Nutzrecht haben. Persönlich würde ich es auch direkt an die Enkel vererben, eben wie gesagt mit eingetragenem Nutzrecht wo dann auch festgelegt wird in welchen Umfang Renovierungskosten usw zu tragen sind.


Philo

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ich würde auch mit Nießbrauch direkt an den Zweiterben vermachen. Nießbrauch bedeutet, dass der "Ersterbe" alle Kosten, Rechte, Pflichten und Einnahmen hat, das Haus aber den Enkeln gehört. Meine Eltern haben allen ihren Besitz zu Lebzeiten auf Nießbrauch an uns Kinder überschrieben. Sowohl die Miet- als auch die Pachteinnahmen gehören meinen Eltern, sie wohnen in ihrem eigenen Haus bis zu ihrem Tod. Sie bezahlen alle Auslagen (Reparaturkosten, Wartungsarbeiten, Müllgebühren, Grundsteuer etc.) Aber auf dem Papier sind wir Kinder eingetragen. Wenn meine Eltern die Schenkung 10 Jahre überleben, fallen für uns Kinder keinerlei Steuern an. Evtl. auch eine Überlegung? LG Philo


Charly0815

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Antwort auf Beitrag von Philo

Dumm halt, falls ein Kind in finanzielle Schwierigkeiten gerät und der Gläubiger dessen Anteil pfändet... Dann geht gar nichts mehr und IMMER muss der mit beteiligt werden. Achja, nicht zu vergessen, wenn er Teilungsversteigerung beantragt... Dumdidum, ja, alle WAHNSINNIG clever und SUPER beraten....


Charly0815

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Antwort auf Beitrag von Charly0815

Achso, klar, ERBSCHAFTSSTEUER spart man, also DIE Steuer, die angefallen wäre, nach Abzug des Freibetrags für Kinder von 400 000 € pro Kind... Wahnsinnnsimmobilien habt Ihr alle...


Felica

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Antwort auf Beitrag von Charly0815

Wie soll ein minderjähriges Kind Schulden bekommen? Dein Einwand ist also für den Müll. Auch Teilungsversteigerung ginge nur wenn da mehrere Erben sind welche zudem volljährig, so wie ich das verstanden habe soll es aber an ein Kind gehen. Was Enkel dann damit macht wenn es volljährig ist, ist doch sein Ding.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Felica

Selbst wenn dann mehrer Kinder sind, wäre auch das erst relevant wenn diese eben volljährig sind, wegen Teilungsversteigerung. Was zudem immer ein Problem ist wenn mehrere Personen eine Immobilie erben. Es geht hier um die Frage, wie sichert man die Immobilie ab bis das diese Nacherben eben ihr Erbe annehmen können. Stehen lassen und vor sich her gammeln lassen dürfte die blödeste Variante sein, Es muss also irgendwie festgelegt werden das bis dahin die Erhaltung gesichert ist. Das heißt, irgendwer muss die entsprechenden Vollmachten dafür haben. Dieses recht wird meines Wissens nach irgendwie immer im Grundbuch eingetragen. Wüsste nicht wie das sonst anderweitig regelbar ist.


Charly0815

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Antwort auf Beitrag von Felica

1. werden die Kinder irgendwann volljährig oder ist das nicht vorgesehen? 2. geht eine Teilungsversteigerung NICHT nur bei Erbengemeinschaft, da bist Du schlicht falsch informiert.


Charly0815

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Antwort auf Beitrag von Charly0815

Aber passt schon, macht das alle so, ich verdiene an den Fällen wo‘s schief geht VIEL besser als an Testamenten.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Charly0815

Komisch, unser Notar dann auch. Der weiß das dann schlechter wie Du? Teilungsversteigerung geht nur bei mehr wie 2 Eigentümer. Klar, der zweite könnte auch die Bank sein, oder auch das Amt zB wegen Hartz4. Aber erkläre mir mal wie ein minderjähriges Kind Schulden machen soll. Da du es ja scheinbar so genau weißt. Wie gesagt, was ist wenn die Kinder volljährig sind tut gar nichts zur Sache. Weil ab dem Zeitpunkt gibt es keine 100% Sicherheit mehr. Aber bis dahin sind die Möglichkeiten gegeben.


Philo

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Antwort auf Beitrag von Charly0815

Also, meine Eltern vererben 4 Einfamilienhäuser und 1 Mietshaus in einer Großstadt, dazu landwirtschaftliche Flächen. Da kommt einiges zusammen.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Charly0815

Wundert mich nicht wenn du schon sagt, man braucht ja für so was keinen Notar. dann schafft man sich seine Kundschaften ja gleich selbst. Wer da auf dich rät im Falle einer Immobilie auf den Notar zu verzichten, ist wirklich selbst schuld. Völlig egal ob es für ein Testament einen benötigt. Spätestens wenn eine Immobilie im Spiel ist, sollte der Rat immer lauten, ab damit zum Notar. Und sicherlich nicht sowas wie, den braucht es dafür nicht.


Charo258

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Antwort auf Beitrag von malini

Zur Vereinfachung nehm ich immer nur männliche Begriffe. 1. Vor und nacherbe müssen in einem notariellen Testament geregelt sein. 2. Opa stirbt Erbe geht auf Sohn. Der hat die Unterhaltskosten zu tragen aber nicht sanierungkosten die muss der nacherbe tragen. 3. Der Sohn stirbt, Haus geht auf Neffen. Der ist erstmal steuerpflichtig nach Onkel / Neffen Regelung, ABER kann einen Antrag stellen auf Regelung als würde er es direkt vom Opa Erben inkl. Erhöhtem Freibetrag. 4. Erbt der 2. Erbe also der enkel noch zusätzlich eigenes Vermögen vom Onkel muss er dies getrennt nach Onkel Neffe versteuern. Er erhält aber keinen weiteren Freibetrag. D. H. Ist der Freibetrag beim nacherbe bereits ausgeschöpft, ist das Erbe aus Punkt 4 voll zu versteuern.


Charo258

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Antwort auf Beitrag von Charo258

Zu 2. Noch ergänzend, hier fallen natürlich auch Steuern an sofern der Sohn über den Freibetrag kommt. Daher ist der Beitrag oben mit direkter Vererbung an den enkel und einer Wohnrecht Regelung natürlich deutlich steuersparender.


Charly0815

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Antwort auf Beitrag von malini

Warum macht sich jeder immer Sorgen um die Steuer beim Vererben und lässt sich im Forum soviel Müll erzählen... 1. Ein Testament in dem Vorerben und Nacherben eingesetzt werden muss NICHT notariell sein. 2. Wohnrechte sind keine gute Idee, von denen Experten regelmäßig abraten, denn diese sind je nach Grundbuchrang nicht sicher. 3. Im Post steht was von Haus ‚vermachen‘. Was denn nun?! Erbschaft oder Vermächtnis?! Bitte bitte solche Fragen NICHT im Forum stellen. Gehe zu einem Experten, Anwalt für Erbrecht, der macht Euch ein gescheites Testament. Kostet paar Euro, aber dafür passt es nachher auch. Steuerfragen beantwortet der auch, oder verweist an einen Steuerberater.


Charo258

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Antwort auf Beitrag von Charly0815

OK Punkt 1 war nicht korrekt, natürlich bedarf es bei einem Testament keiner Notar Vorschrift, allerdings würde ich vor und nacherbe niemals ohne Notar machen. Es gibt so viele Regelungen die der Erblasser mit dem vorerben vereinbaren kann da sollte auf jeden Fall ein Notar beraten. Der steuerliche Rest ist allerdings richtig in meinem Aussagen. Die Steuerersparnisse können bald ziemlich hoch werden. Die Immobilien Einheitswerte werden bald neu bewertet und da schießen die hauswerte richtig hoch, so dass 400.000 Freibetrag bei weitem nichtmehr ausreichen werden. Glaube bis Ende 19 muss das erfolgt sein. Aktuell werden die summen ja anhand von 1964 oder so bewertet.


Felica

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Antwort auf Beitrag von malini

Wo dein Denkfehler ist, wie sollen da Enkel kommen wenn der Teil dazwischen keine Kinder bekommt? Fällt mir gerade beim vorlesen auf. Wenn der direkte einzige Erbe keine Nachkommen hat und haben wird, stirbt der Zweig mit ihm aus. Wenn die Großeltern nur dieses eine Kind haben, ist damit danach Sense. Blieben also die Nachfahren der Geschwister der Großeltern. Gibt es da überhaupt welche?


Luna Sophie

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Antwort auf Beitrag von Felica

Die Großeltern haben wohl mindestens zwei Kinder. Wollen einem Kind das Haus vererben, dieses hat keine Kinder. Das andere Kind geht leer aus, dessen Kinder sollen Nacherben. Wenn ich richtig verstanden habe. Allerdings ist leer ausgehen auch falsch, denn wenn es das eigene Kind ist, muss es einen Pflichtteil erben. Je nach finanzieller Situation des Haupterben, kann das den Verkauf des Hauses bedeuten. Erbrecht ist schwierig und ich würde mich dabei IMMER von einem Notar beraten lassen (preiswerter als Rechtsanwalt). Im Erbrecht ist so viel zu beachten, da kann ein Laie sehr schnell etwas übersehen.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Gut bei zwei Kindern dann klar. Das kann man ja regeln. Aber ich stimme dir zu, ich würde damit auch immer zum Notar. Würde ich eh immer wenn es um Immobilien geht. Zumal der spätestens dann nötig ist wenn es um Übertragungen, Eintragungen usw geht. habe ich nur ein 5000 € Sparbuch oder so, kann ich mein Testament auch daheim im Kämmerchen schreiben.


Charo258

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Antwort auf Beitrag von Felica

Die aktuelle Konstellation ist Großeltern mit mehreren Kindern. Kind 1 ist kinderlos und wird es bleiben. Kind 2 hat bereits Kinder. Kind 1 soll vorerbe sein, das Kind von Kind 2 nacherbe. So habe ich es richtig verstanden oder? Fazit ist aber. Vorerbe nacherbe hat mehr Sicherheit durch viele viele Regelungen die vereinbart werden können und durch Gesetze die das Erbe als sondervermögen schützen vor Pfändung etc., hier muss aber euer Notar unbedingt ausführlich beraten. Direkt vererben mit Regelungen zur Nutzung, bei denen ich mich nicht weiter auskenne, bringen je nach wert der Immobilie eine Steuerersparnis. Hat halt beides seine Vor und Nachteile.. Wie genau vorerbe und nacherbe versteuert werden habe ich oben korrekt erläutert.


dann

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ich habe es so verstanden: Großeltern haben zwei Kinder. Eines davon kinderlos (Kind1), das andere (Kind2) hat mindestens ein Kind(EnkelK2). Also soll das Haus erst an Kind1 gehen, Kind2 bekommt nix, aber dessen Kind also EnkelK2 im Anschluss an Kind1


Luna Sophie

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Antwort auf Beitrag von dann

"Kind2 bekommt nix" - auch dieses Kind hat den Anspruch auf seinen Pflichtteil.


dann

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Ähm ja, sehr aufmerksam.... Da meine Antwort (siehe Baumstruktur, keine Antwort auf die Frage der AP) aber nur die Konstellation aufzeigen sollte, war das einfach vereinfacht aufgezeigt nur um deutlich zu machen, welche Personen beteiligt sind. Alles andere kann man im Endeffekt ohne den ganz genauen Sachverhalt zu kennen mit sämtlichen Besitztümern usw. sowieso nicht abschließend beantworten und gehört in fachliche Hände


Charo258

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Antwort auf Beitrag von Felica

Das kommt natürlich hinzu. Da es aber ursprünglich eine reine Steuerfrage war hab ich das mal ausser Acht gelassen. Ich denke kind 1 wird wahrscheinlich statt mit einer Immobilie mit anderem Vermögen als Pflichtteil oder gleichwertiger Teil bedacht.


malini

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Antwort auf Beitrag von Felica

Es gibt 2 Kinder, davon hat aber nur eines Enkelkinder.. Die Eltern der Kinder gehen mit Sicherheit nicht leer aus. Aber ich seh schon, es war nicht unbedingt die beste Idee, hier zu fragen . Dachte nur, es gibt hier mit Sicherheit auch Experten, die mitlesen. Wir wollen uns auch keinen Anwalt oder Notar sparen, mich hätte das nur vorab interessiert.


Schniesenase

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Antwort auf Beitrag von malini

Selbst wenn Ihr dazu Experten befragt, bekommt Ihr X verschiedene Meinungen. Mein Hinweis wäre: Schafft eine Situation, bei der niemand Fragen oder Probleme haben kann oder es dann anders haben wollen könnte! Rechnet nie damit, dass sich alle immer gut verstehen! Beispiel: Onkel heiratet noch mal und adoptiert die schon vorhandenen Kinder der Frau. Wie viel Interesse besteht dann daran, dass die Neffen/Nichten erben? Welche Schlupflöcher findet man dann? Z.B. beim Erben übergangen worden sein zugunsten der Kinder? Man muss, wenn man solche Gedanken hat, wirklich das Unmögliche denken. Denn das ist es, woran dann die Anwälte richtig verdienen und Familien schrecklich zerbrechen. Wenn die Großeltern zwei Kinder haben, dann ist der Erbanspruch erst mal so: 1/2 erbt der "Großelter", der als zweites stirbt. 1/4 erbt jedes Kind (also Onkel und Eltern der Enkel). Das Ganze vom Gesamtvermögen. Wenn das groß ist, kann man rechtzeitig mit Schenkungen arbeiten und Steuern sparen. In jedem Fall aber hat der Onkel einen Erbanspruch, den man bedenken muss! Meine Erfahrung ist, dass Erbengemeinschaften oft sehr problematisch sind. Besser ist es, Objekte und Geld entsprechend zu verteilen, ggf. auch durch Verkauf. Bei viel Vermögen lohnt es sich, über eine Stiftung nachzudenken, die generell für Ausbildung und ggf. Nothilfe für die Nachkommen der Familie eintritt. Das kann dann auch Steuern sparen und das Erbe vor Dummheit schützen. Good luck! Sucht Euch sehr gute Beratung für diese Dinge!


DannaM

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Antwort auf Beitrag von malini

Würde sich sicher lohnen. Wir haben auch bei der Übernahme des Hauses von meinen Eltern extra einen gesucht und das hat sich gelohnt.