HSVMarie
Mal kurz die Fakten. Ich war von Mai 2010 bis Ende Juni 2011 in einem Beschäftigungsverhältnis Im Mai 2011 ging ich in den Mutterschutz und meine Tochter ist im Juni geboren worden. Im Juni 2012 habe ich mich Arbeitssuchend gemeldet (nach der Elternzeit) Hatte einen Anspruch auf 12 Monate Im Mai 2013 bin ich wieder in den Mutterschutz gegangen und im Juni kam meine zweite Tochter auf die Welt. Nun habe ich gedacht 2 Monate würden mir noch zustehen. Habe mich also jetzt im Juni Arbeitssuchend gemeldet. Nun habe ich einen Bescheid bekommen, in dem steht, dass ich einen Anspruch auf ALG1 bis Februar 2015 habe. Kann sich das einfach so verlängern? Woran liegt das? Im Internet werde ich nicht schlau. Da steht zwar was von Kindererziehungszeiten, aber Elternzeit zählt nicht. Haben die irgendwie trotzdem berechnet, dass ich mich während meiner Elternzeit mit der Kleinen um die Große (da ja noch unter 3) gekümmert habe? Ich werde nochmal beim Amt anrufen und nachfragen, aber vielleicht weiß ja hier jemand ob das so richtig ist? Ich hab nämlich keine Lust drauf, dass die sich vertan haben und ich dann irgendwann tausende Euro zurückzahlen muss.
ich habe zwar nicht vor, das ALG 1 auszuschöpfen und schreibe fleißig Bewerbungen, aber mit zwei kleinen Kindern ist es nicht so leicht nen Job zu finden.
Ich hatte es so ähnlich, da waren es wirklich nur die restlichen Monate, die vorab nicht genommen werden konnten...ich kann deine Befürchtungen nachvollziehen und würde das wirklich vorab klären. Ich drücke dir natürlich die Daumen, dass es KEIN Fehler ist. LG
Vielleicht hat sich das auf Grund des Elterngeldbezuges verlängert. Kann ich mir zumindest so vorstellen. Denn Elterngeld ist ja ein Lohnersatz. Und es gibt Ausnahmen wo sich ein ALG I Bezug verlängern kann. Hatte ich mal vor Jahren mit einer normalen,Weiterbildung. Dachte wäre dann zu ende. Aber habe fur 2 Tage Weiterbildung je 1 Tag ALG I Bezug mehr bekommen. Frag einfach Vorsichtshalber nach. Und berichte mal die Erklärung. Würde mich interessieren.
Es ist alles richtig so :)
ja, alles richtig... war bei mir auch so.
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