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Kennt sich jemand mit Rezeptabrechnung aus ?

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Kennt sich jemand mit Rezeptabrechnung aus ?

bärenmama1981

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Mein Sohn benötigt Tropfen um die Augen zu befeuchten. Wir haben vom AuA ein ganz normales Rezept dafür bekommen wo auch gebührenfrei angekreuzt war. Nun hat die Apotheke meinem Mann 13,90€ abgeknöpft. Ich habe grad bei der KK angerufen und die haben gesagt das wäre nicht rechtens. Soll ich jetzt nochmal bei der Apotheke vorsprechen ?


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von bärenmama1981

ja, da würde ich noch mal hingehen. Dein sohn ist doch bestimmtnicht älter wie 12 , oder?


mozipan

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Antwort auf Beitrag von bärenmama1981

Warum hat dein Mann nicht sofort nachgefragt, warum ihm bei "gebührenfrei angekreuzt" etwas berechnet wird? Kapier ich grad nicht.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von bärenmama1981

Zurückfahren und das Geld wiederholen. Das ist ja der volle Preis. Frechheit


bärenmama1981

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Mein Sohn ist 10 Mein Mann hat nur abgeholt und sich nix dabei gedacht denn er ist Privatversicherung und ist es gewöhnt zu zahlen. Ja dann werd ich da nochmal hingehen. Hach es ist einfach nervig.


Ma0078

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Hallo Bärenmama, ich arbeite in einer Apotheke und ich muss Dir leider sagen das es durchaus Medikamente gibt die die KK auch für Kinder nicht zahlt. Grade bei Augentropfen zum befeuchten haben wir oft diese Problem. Aber hat die Apotheke das deinem Mann nicht erklärt? Das finde ich schon traurig, sie hätte ja sagen können wieso, weshalb, warum.


bärenmama1981

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Antwort auf Beitrag von Ma0078

Das es Medikamente gibt die nicht bezahlt werden verstehe ich aber die KK sagt wenn da gebührenfrei steht dann ist es auch so.


JuliaMüller

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Antwort auf Beitrag von bärenmama1981

Ich dachte immer die KK zahlt nur einen gewissen "Festbetrag" je Medikament. Verordnet der Arzt Medis, die preislich über dem Festbetrag der KK liegen, zahlt man dazu


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von bärenmama1981

Lass Dich von dem Apotheker nicht verunsichern. Der muss dir das volle Geld zurück geben.


JuliaMüller

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Antwort auf Beitrag von bärenmama1981

Wie alt ist denn dein Sohn? Für meine Augenbenetzungstropfen muss ich leider auch immer den vollen Preis bezahlen, trotz vorheriger OP.


roxithro

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Antwort auf Beitrag von bärenmama1981

fällt i.d.R unter Medizinprodukte, die nicht erstattungsfähig sind. Somit kann es sein, dass du sie trotz Befreiung selber zahlen musst, da es sich nicht um ein Arzneimittel im eigentlichen Sinne handelt. Gucksdu auch hier : https://www.g-ba.de/institution/sys/faq/84/ LG


JuliaMüller

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Antwort auf Beitrag von roxithro

Danke für den Link. Hilft mir zumindest weiter