Princess01
Im Mietvertrag steht nix dazu, im Garagenmietvertrag(gehört zur Wohnung) steht zum 1. und eben 3 Monate Kündigungsfrist. Wohnung wurde aber zum 15. schon bezogen(also 2 Wochen eher als die Garage gemietet wurde). Wohnung also zum 15. kündbar!? Ist die gesetzliche Kündigungsfrist generell 3 Monate wenn nix angegeben ist!? Werde jetzt mal noch alles andere durchsehen(Strom, Kabel etc). Kündigungsvordrucke hab ich soweit zusammen. Wollen nur den Vermieter noch nicht anrufen um nachzufragen weil es auch sein kann das es nicht klappt, dann bleiben wir ja erstmal weiter wohnen.
normalerweise jede kündigung zum ersten und frist 3 monate, wenn nicht anders angegeben
Auch wenn man am 15. des Monats eingezogen ist!? Hoffe mal wir wissen nächste Woche mehr.
ja auch dann.
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