Mitglied inaktiv
Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen, da die beim Versorgungswerk meine Ansprechpartnerin so unfreundlich ist.....und mir auf meine Frage keine richtige Antwort stellen kann. Bei mir ist es momentan so, dass ich auf Abruf, wenn jemand krank ist oder Urlaub ein paar Stunden arbeiten werde, d.h. also keine regelmäßigen Arbeitsstunden, sondern es kann mal sein 3 Wochen gar nicht und dann evtl. mal 8 Std.. Im voraus kann ich das ja schlecht melden, da es sein kann, das ich heute angerufen werde ob ich morgen 4 Std. arbeiten kann, eben alles kurzfristig. Wie muss ich mich denn da jetzt gegenüber dem Versorgungsamt verhalten, im nachhinein den Lohnzettel hinschicken?? Vielleicht gibt es ja noch jmd. der unregelmäßig arbeitet und mir helfen kann?
Als erstes kommt es darauf an, ob du 1 Jahr zu Hause bist oder 2 Jahre. Ich bin 2 Jahre zu Hause und habe auch das Elterngeld gesplittet. Im 2. Jahr gehe ich jetzt auch arbeiten. Bei dieser Situation wird der Lohn den du verdienst dem Elterngeld nicht angerechnet. Grund: es wird immer nur das 1. Jahr Elternzeit zu Grunde gelegt. Wenn du im 1. Jahr arbeiten gehst, wird pauschal festgelegt was dem Elterngeld angerechnet wird und dann zum Abschluß deiner Elternzeit wird nochmal komplett abgerechnet und es kann passieren das du eine Nachzahlung erhälst oder das du etwas zurück zahlen mußt. Ich hoffe ich hab das verständlich alles ausgedrückt.
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