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kennt sich jemand aus damit?

kennt sich jemand aus damit?

pothi

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und zwar haben wir um die terasse eine große kirschlorbeerhecke. jetzt hat uns der vermieter angeschrieben, das wir diese hecke schnellstmöglich zurecht schneiden sollen/müssen. das geht bei dieser größe nur mit der heckenschere. nun haben sich in der hecke vögel zum nisten eingerichtet und wenn ich da jetzt mit der heckenschere dran gehe, werden die vögel wohl das nest verlassen. kann der vermieter uns während der nistzeit trotzdem zwingen?


webseid

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Antwort auf Beitrag von pothi

was für vögel sind es denn?


pothi

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Antwort auf Beitrag von webseid

puh gute frage, ich weiß es nicht genau wie die heißen? irgendwas kleines auf jeden fall


mf4

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Antwort auf Beitrag von pothi

Nicht immer erlaubt also auch kein MUSS. Nicht immer erlaubt Ebenfalls ist darauf zu achten, dass der Heckenschnitt nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September durchgeführt werden darf. Dieses Gesetz ist durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt, um vielen Tier- und Vogelarten Schutz während der Brutzeit zu gewähren. Quelle: http://www.hilfreich.de/heckenschnitt-der-richtigen-schnitt-fuer-ihre-hecke_4385


desire

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Antwort auf Beitrag von mf4

ich würde der Hecke dann einen Herbstschnitt verpassen....ich denke nicht dass er euch zwingen kann...


mf4

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Antwort auf Beitrag von desire

Da es Gesetze gibt, die die Tiere schützen würde ich es auch nicht tun. - Auszug aus dem Landschaftsgesetz NRW - Gem. § 64 Abs. 1 Nr. 2 Landschaftsgesetz NW ist es verboten, in der zeit vom 01. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Unberührt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Das heißt übersetzt. Form- und Pflegeschnitte sind während der Schonzeit erlaubt. Junge nachwachsende Triebe können jederzeit nachgeschnitten werden, allerdings darf nicht bis ins Holz geschnitten werden um eben brütende Vögel nicht zu stören und um nicht den Lebens- und Schutzraum für Kleintiere zu zerstören. Zudem schützt § 42 Bundesnaturschutzgesetz zudem noch die Brutstätten und Lebensräume der Tiere gesondert.


webseid

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Antwort auf Beitrag von mf4

dies gilt dann doch nur in NRW, oder?


mf4

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Antwort auf Beitrag von webseid

Ich wage mal zu bezweifeln, dass es nur für NRW gilt.


nane973

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Antwort auf Beitrag von webseid

Gilt in Niedersachsen ebenso und in allen anderen Bundesländern auch.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von pothi

Ist das nicht sowieso Sache des Vermieters? Die ganzen Pflanzen im Garten eines Mietshauses gehören ohnehin dem Vermieter, soweit ich weiß. Ich würde den Teufel tun, und mich verpflichten lassen, seinen Garten zu pflegen, außer Rasenmähen...


pothi

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ok danke, dann weiß ich bescheid. wir wohnen ja in NRW, dann passt das schon! @sphynx das gartengedöns rund ums haus erledigt der vermieter, aber die hecke gehört wie auch der garten zu unserem angemieteten gelände. das ist schon okay so. und ist auch von uns nicht anders gewollt.


PhiSa

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Antwort auf Beitrag von pothi

schneidet man Hecken nicht erst im Herbst?


pothi

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Antwort auf Beitrag von PhiSa

eigentlich frühjahr oder eben herbst. ich meine die hecke hätte schon definitv einen schnitt nötig, aber grad jetzt wo die vögelchen drin sitzen, will ich das nicht.


Pinky2

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Antwort auf Beitrag von pothi

Ist jedenfalls bei und im Kleingartengebiet so und ich kann mir nicht vorstellen das es woanders anders sein soll. Bitte erkundigen und die Vögel in Ruhe lassen. LG Pinky


susafi

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Antwort auf Beitrag von pothi

Kann der Vermieter dich überhaupt zwingen eine Hecke zu schneiden? Es ist doch sein Grundstück und er der Eigentümer, du bist nur der Mieter. Du bist doch kein Gärtner?