zwergdackel89
folgendes: jemand soll angeblich mit meinem Auto einen Verkehrsunfall verursacht haben (lapalie...) und streitet das ab. Die betroffene Fahrerin geht nun vor Gericht... Wer steht in der Beweispflicht, der Kläger oder der Beklagte?!
Der, der behauptet, ist beweispflichtig, also der Kläger.
Zunächst.
aus diversen gründen, ich KANN nix beweisen. sprich: ich hab nur eine Aussage und sonst nüscht. ergo: pech und arkar. zunächst klingt jetzt weniger toll. unter welchen umständen kann ich in Beweispflicht kommen?!
Ich hoffe das Auto wurde nicht zufällig direkt danach geschrottet... könnte auch doof aussehen.
2 wochen später meldung der versicherung kam nochmal 2 wochen später erst. aber gut, ich hab etliche zeugen die belegen, das diese karre im eimer und fahruntauglich war. also das mit dem verschrotten krieg ich schon begründet. nur hab ich keinen beweis das dieses fahrzeug in nix verwickelt ist...
dir muss erstmal wer beweisen, dass es verwickelt gewesen sein soll... wie würde mich mal interessieren was für ein Schaden entstand denn? kennst du den Geschädigten?
Das musst auch nicht du beweisen sondern der Kläger. Derjenige, der Tatsachen behauptet, muss diese beweisen. Und das istzunächst der Kläger. Du wärest in der Pflicht wenn sie das bewiesen hätte und du dann z. B. sagst, sie war betrunken.
Betrunken und hat den Unfall selbst verschuldet.
ich weiß nicht ob sie was beweisen kann, ich hab den namen noch nie gehört ich war an dem abend nicht zu hause, auto samt schlüssel waren hier. und ich hab null ahnung was da passiert sein soll
ah okay, danke für die info. ich hab NULL ahnung, was die für beweise erbringen wöllte. das war im feb im stockfinsteren. wenn die jetzt nich n foto samt zeugen ausm ärmel zaubert bin ciha us der sache raus und hab ruhe wie die auf mich kommt will ich mal wissen, ganz im ernst.^^ evtl auch n zahlendreher im Kennzeichen oder sowas.
Hm... seltsam.
Würdest du denjenigen kennen hätte ja die Möglichkeit bestanden, dass man dir persönliche eine reinwürgen will
da kannte ich den namen aber noch nicht. jetzt, wo cih ihn kenne - nix. ich hab das noch nie gehört. es kann ja tatsächlich sein das sie sich das verkehrte kennzeichen aufgeschrieben hat. möglich wäre es ja. und das ich nciht gefahren bin dafür hab ich zeugen. nur der beschuldigte bin nicht ich -.-
Da wird vermutlich nix bei raus kommen. Wahrscheinlich hat sie eine Rechtsschutz und kein kostenrisiko.
ókay, dann lass ich es jetzt drauf ankommen. schon aus prinzip. danke für die Info.
http://www.rechtsanwalt-news.de/verkehrsrecht/beweislast-bei-einem-verkehrsunfall-insbesondere-der-anscheinsbeweis/