T@b@lug@
Ich hätte 1-2 Fragen.
...da beantworten sich die meisten Fragen schon.
Das wäre doch sinnlos. Irgendwie muss doch die AP sich hier interessant machen...
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Na dann frag ich mal. Wenn der Vater meines Kindes nur einen Teil des Unterhaltes zahlen kann, bekomme ich dann die 133 Euro oder nur den Fehlbetrag?
Und ich überles dann die wichtigen Postings von lieben UserINNEN. *grummel*
Gestern war es zu niedlich, wie die zwei Trolltanten sich gegenseitig die Bälle zuspielten, aber niemand weiter darauf einstieg... ![]()
Nur den Fehlbetrag. Also zahlt KV 30€ Unterhalt, bekommst du von der UH-Stelle 103€. Vorausgesetzt UHV ist beantragt und geprüft und bewilligt.
wer zahlt wohin, von wem, willst du welches geld haben? hast du keine bearbeiterin beim jugendamt? die hat fachwissen und kann das sicher genau beantworten. die frage steht sicher nicht erst seit 5 minuten im raum - hat also auch zeit bis montag.
Er hat wohl seine Unterlagen schon ans Amt geschickt.
Wieso mache ich mich mit dieser Frage interessant?
Dein Ex liegt 300 Ocken über dem Selbstbehalt und den muss er an UH fürs Kind zahlen.
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