Elternforum Rund ums Baby

kann man eine 16jährige von Freitag bis Sonntag allein

Anzeige kindersitze von thule
kann man eine 16jährige von Freitag bis Sonntag allein

Zwurzenmami

Beitrag melden

lassen? Ich hätte bei unserer Tochter keine Bedenken. Eine Freundin von ihr wäre auch hier, somit wäre sie nicht allein. Nur darf eine 16jährige unbeaufsichtigt sein?


kaathii

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Ich glaube Nein, will dafür aber nicht die Hand ins Feuer legen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Mit 16 war ich 14 Tage mit meiner Freundin auf Malle. Ich denke, wenn du als Mutter das einschätzen kannst, warum nicht.


kaathii

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Gesetzlich hat sie aber die Aufsichtspflicht. ...oder bin ich gerade falsch?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kaathii

Du hast als Elternteil die Verantwortung für dein Kind und darfst selber entscheiden, was du deinem Kind altersgerecht zutrauen kannst. Das beinhaltet aber auch, das man sie ihrem Altern entsprechend Freiheiten gewährt und sie sich entfalten lässt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Ich hätte es gekonnt. Meine Schwester nicht. Kommt aufs Kind an.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Ich denke du hast die Aufsichtspflicht für die Freundin wenn sie bei euch ist. Ich würde es auf jeden Fall mit den Eltern der Freundin besprechen. Weil ich denke du hättest in dem Fall die Verantwortung für minderjährige Freundin.


susafi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Ja sicher darf man das... in 2 Jahren sind sie sogar 365 Tage im Jahr auf sich gestellt...


ösitina

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Puh, wie es rechtlich aussieht keine Ahnung, aber zwei 16 jährige alleine? Mein großer war vorigen Sommer drei Tage mehr oder weniger alleine in unserem Teil der Wohnung, allerdings waren nur eine Tür weiter die Eltern meines mannes


dhana

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Hallo, bei meinem 16jährigen hätte ich da keinerlei bedenken. Wir haben ihn auch letztes Jahr schon mit dem 12jährigen Bruder 2 Tage (1 Nacht) alleine gelassen. Wichtig fand ich das ein Ansprechpartner da ist, an den sie sich wenden können. Meine Schwester wohnt nur ein paar Häuser weiter und hatte ein Auge auf die Jungs - sie hätten auch zum Essen vorbeikommen können - wollten sie aber nicht. Hat hier super geklappt - würde ich jederzeit wieder machen. Und meine Jungs würden sofort ja sagen - sie haben es ebenfalls genossen. Ganz ehrlich - mein 16jähriger geht heuer im September zur Ausbildung 250km weit weg - und wird dort auch unter Woche komplett auf sich alleine gestellt sein. Und ja er wird das schaffen. Ich bin ebenfalls vor 30 Jahren mit 17J alleine nach München zur Ausbildung gegangen. Auf mich allein gestellt. Rechtlich mit Aufsichtspflicht ist das durchaus erlaubt. Gruß Dhana


nilo1988

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

...wo kein Kläger, da kein Richter. Bedenkt man, dass andere Kinder in dem Alter ggf. Aufgrund der Ausbildung alleine wohnen, empfinde ich es verquer da von "Aufsichtspflicht" zu reden. Bauen andere Kinder auf meinem Grund und Boden Scheiße in meiner Abwesendheit, bin ICH rechtlich nicht dafür verantwortlich. Wie es ist, dass du es duldest, dass die 2 sich bei euch dann aufhalten, wenn du nicht da bist, weiss ich nicht. Ich war in dem Alter schon alleine mit Freunden weg im Urlaub... und auch meine Eltern ohne mich im Urlaub.


Zwurzenmami

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von nilo1988

ich war mit 15 zum ersten Mal ohne Eltern im Urlaub, mit meinem damaligen Freund und ein paar Kumpel/innen, wir waren zu 5. Da hat auch kein Jugendamt gekräht oder irgendwer nach dem JA gerufen. Heutzutage muss man ja aufpassen. Ich hab auch keine Bedenken bei unserer Tochter und auch nicht bei zwei ihrer Freundinnen. Unsere Nachbarin würde ich höchstens fragen, ob sie mal ein Auge auf die Mädchen haben kann. Familie haben wir hier nicht


susafi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

man darf ein 5 jähriges Kind schon 30 min unbeaufsichtigt lassen und ein 7 jähriges 2 h... eine Aufsichtspflicht verletzt man nur, wenn man ein Kind wissentlich, dass es unfähig ist alleine zu bleiben, alleine lässt...


Kater Keks

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Ich war mit 14 Jahren ganze zwei Wochen alleine....eine Woche war meine damals beste Freundin mit da....man, das war das reinste Paradies! Es waren aber Nachbarn da, zu denen ich jederzeit gehen konnte.


DK-Ursel

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Hej allesammen! Ich war mit 16 mit meinem Bruder 2 Wochen allein zuhause, das ging sehr gut --- wir haben unsere Mutter mal in die wohlverdienten Ferien geschickt und hatten alles im Griff. Letztendlich: Wenn Du es Deinem Kind zutraust -- heute hat man ja noch ganz Kontaktmöglichkeiten, wir hatten damals noch nicht malTelefon Unsere Große durfte auch verlängerte Wochenenden allein zuhause beliben, evtl. mit uns bekannter Freundin, wenn wir mit einer Jugendgruppe zur Freizeit fuhren. Kein Problem. Es hängt vom Kind ab - bei derJ üngsten haben wir etwas länger gewartet...


nane973

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Habe jetzt nicht alle Antworten gelesen. Wenn du es deinem Kind zutraust, sehe ich da kein Problem. Was machen Jugendliche in dem Alter, die eine Ausbildung beginnen, die nicht am Wohnort ist? Dort wird auch keine Aufsichtspflicht verletzt.


MAMAundPAPA2013

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Ich habe mit 17 allein gewohnt.... Also ja.


Nikas

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

wenn man sein kind mit 16 noch nicht ein paar tage alleine zuhause lassen kann, hat man beim grossziehen des selbigen wohl a bisserl was versaeumt.


Maxikid

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nikas

Habe mit 13 alleine auf 2 kleine Kinder übers WE aufgepasst, mit Kochen, Einkaufen etc. Die Kinder leben noch. Klar geht das mit 16. LG maxikid