nadinchen79
Hallo,ich wollte mal hören ob ich trotz der angegeben Elternzeit von 1 einhalb Jahren,früher wieder an meine Arbeitsstelle zurück kehren kann? Bei meiner letzten Elternzeit habe ich auch 1 einhalb Jahre beantragt bin aber nach einem Jahr Elterngeldbezug wieder an meine Stelle gekommen, mit sogar weniger Stunden.Jetzt ist es so das ich noch bevor das Jahr rum ist gerne wieder voll einsteigen würde.Muss das mein Arbeitgeber dann machen?Ich hatte mir das so vorgestellt das ich ab November erstmal 30 Stunden in der Woche,die ich ja arbeiten gehen darf wenn man Elterngeld bezieht,arbeiten gehe.Das würde dann auch gut passen da der Vertrag meiner Schwangerschaftsvertretung Ende Oktober ausläuft.Und dann ab Januar wieder meine 35Std. Woche.Elterngeld würde ich bis 20.Januar beziehen.Oder muss ich die 1 einhalb Jahre zu Hause bleiben?Wäre schlecht für mich,da ich ja dann ein halbes Jahr kein Geld bekommen würde.Selbst vom Arbeitsamt nicht da ich ja in einem Beschäftigugsverhältnis stehe,oder?Alles gar nicht so einfach wenn man Frau ist und wieder in den Beruf will :-(
hallo ich bin aktuell in einer ähnlichen lage. habe drei jahre elternzeit beantragt, möchte aber jetzt nach 2,5 jahren im november wieder arbeiten. bei meinem arbeitgeber war das kein problem, ich muss es ihm 3 monate vorher schriftlich mitteilen. frag doch einfach deinen arbeitgeber. aber ich denke nicht, dass es da anders läuft. mfg
Wenn dein Arbeitgeber zustimmt, dann geht das. Sollte man aber drei Monate vorher regeln. Ich bin auch eher wieder arbeiten gegangen.
Wenn dein Arbeitgeber zustimmt, dann geht das. Sollte man aber drei Monate vorher regeln. Ich bin auch eher wieder arbeiten gegangen.
Huhu! Ich glaube, Teilzeit während der EZ muss der AG ermöglichen. Einer Verkürzung der EZ muss der AG zustimmen und kann das eben ablehnen. (http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html Absatz 3) Aber wenn der Vertrag Deiner Vertretung eh ausläuft, klappt das bestimmt. LG
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