Mitglied inaktiv
Guten Morgen ihr Lieben! Im Betreff steht es ja schon.Hier meine Frage dazu: Darf ein 5 jähriges Kind mit Erziehungsberechtigten eine Musikveranstaltung (Volksmusik) besuchen die ab / nach 18 Uhr beginnt? Ich würde sagen ja,so wie ich das JuSchG gelesen hab?! lg
soviel ich weiß ja. sicher sagen kann ich das aber nicht
in begleitung der eltern ja.
Uns hat das Jugendamt gestern den Zutritt zu so einer Veranstaltung verweigert mit dem Hinweis auf das JuSchG.
Meine Tochter war so enttäuscht und hat furchtbar geweint.Hätte am liebsten gleich mit geweint!
Sie ist ein Volksmusikfan und ich wollte ihr eine Freude machen und dann sowas!Mann ich hab schon wieder Tränen in den Augen!
Das Geld für die Karten ist mir in dem Fall egal,auch wenn es nicht grad billig war.Aber die Enttäuschung meiner Tochter und wenn man sieht wo das nette Jugendamt nicht eingreift,da wird einem nur noch schlecht!!!!!!!!
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