Elternforum Rund ums Baby

Ist hier jemand Chef? Oder kennt sich mit Urlaubsansprüchen aus?

Anzeige kindersitze von thule
Ist hier jemand Chef? Oder kennt sich mit Urlaubsansprüchen aus?

Biggi0402

Beitrag melden

Wenn jemand im August als Aushilfe im Einzelhandel anfängt zu arbeiten und der Vertrag bis 15. Januar befristet ist, ab wann hat er dann Anspruch auf Urlaub? Der Arbeitnehmer ist allerdings seit Mitte Dezember bis zum 14. Januar krank geschrieben...und wird/wurde auch nicht übernommen... Hat der Arbeitnehmer nun Anspruch auf Auszahlung von Urlaub? Ich habe schon bei google gesucht, aber so wirklich fündig bin ich nicht geworden auf so einen speziellen Fall...


susu75

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Biggi0402

ich denke, dass man sofort Urlaubsanspruch erwirbt; in der Regel darf man diesen Urlaub aber in den ersten 3 Monaten nicht nehmen. Wurde bis zur Krankschreibung kein Urlaub genommen und der AN tritt die Arbeit ja auch bis Beendigung nicht mehr an, müsste er Anspruch auf Auszahlung haben...


Biggi0402

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von susu75

Ich hab im www dies gefunden: "Wieviel Urlaub steht Ihnen zu, wenn Sie vor Ablauf von sechs Monate wieder ausscheiden? Wenn Sie vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis wieder ausscheiden, haben Sie gemäß § 5 Abs.1 Buchstabe b) BUrlG ebenfalls Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat. BEISPIEL: Verlassen Sie Ihren neuen Arbeitgeber nach nur vier Monaten Beschäftigung, haben Sie bei vollzeitiger Beschäftigung (40 Stunden, Fünftagewoche) Anspruch auf sieben Arbeitstage Urlaub. Pro vollen Monat des Arbeitsverhältnisses können Sie nämlich ein Zwölftel des 20 Arbeitstage umfassenden Jahresurlaubs verlangen, d.h. bei vier Monaten (1,66 x 4 =) 6,66 bzw. gerundet Urlaubstage." Aber ob das auch für Aushilfen gilt? Meine Nichte hat sich wegen Mobbing krank schreiben lassen... Und nun hat der AG ihr (angeblich) das Gehalt für Januar noch nicht gezahlt und...obwohl, wenn der Vertrag zum 15. ausläuft bekommt sie dann auch erst am Ende des Monats ihr Geld?? Naja und der AG sagt, sie hätte erst nach 6 Monaten Anspruch auf Urlaub... Ich steig da auch nicht richtig durch bei ihr


susu75

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von susu75

guck mal hier http://www.frag-einen-anwalt.de/Urlaubsauszahlung-__f19826.html


Osterhase246

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von susu75

ob derjenige anspruch auf auszahlung hat, kann ich dir nicht sagen. rein vom logischen her würde ich es seltsam finden, da der ag ja nichts dafür kann, dass derjenige es nicht geschafft hat urlaub zu machen. er musste ja so oder so ersatz finden. anspruch auf urlaub hat man sofort wenn nix anderes geregelt ist. die meisten verhängen eine urlaubssperre in den ersten 3 oder 6 monaten.


NadineLT

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Biggi0402

also ich würde mich garnicht trauen noch anspruch zu stellen, ich arbeite eh nur 4 monate als aushilfe dort, bin davon noch nen monat krank geschrieben....na ich weiss nicht....