Elternforum Rund ums Baby

ich habe mal ne Frage wegen Elterngeld

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Hallo also wenn mein Mann die zwei Monate (Vätermonate) ab Geburt nehmen würde, wie läuft das denn dann mit dem Geld, ich bekomme ja dann Mutterschaftsgeld und er? Er bekommt ja dann kein Gehalt, wieviel bekäme er denn dann an Elterngeld, dasselbe das ich bekomme nach den 8 Wochen oder wird das nach seinem Gehalt ausgerechnet? Ich kapiere das nicht so ganz.... Lg Monique


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Warum nimmt er die nicht wenn die Mutterschaft rum ist!? Musst Du wieder arbeiten(was ja eh in den ersten 8 Wochen nicht geht)?


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Nee ich gehe nicht wieder arbeiten, aber ich entbinde im Juni, ist unser drittes Kind und dann sind ja ziemlich bald Ferien, da würde es halt passen wenn er die 2 Monate direkt nimmt, eben ab Geburt nur muss ich erstmal wissen ob das Geld mäßig überhaupt passen würde. Aber ich schnackel irgendwie nicht wonach das Elterngeld in den Vätermonaten berechnet wird. Bei mir ist es ja nach dem Mutterschaftsgeld so das ich 67% meines Nettoeinkommens bekomme, bekommt er auch 67% meines Nettoeinkommens oder 67% seines Nettoeinkommens? Ich hoffe jemand versteht was ich sagen will?!


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Wir machen das auch so, so hat es mir die Dame vom Amt erklärt. Ruf da doch am besten mal an, die können Dir das sicher am besten sagen, was für euch das beste ist,


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k


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das Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt bekomme ich ungefähr mein Nettoeinkommen.


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Ich weiß nicht, ob dein Mann direkt nach der Geburt die Vätermonate nehmen kann, denn diese Zeit läuft erst ab dem Mutterschutz.


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meinst du nicht? weil die 8 Wochen Mutterschutz werden ja auch aufs Elterngeld bei mir angerechnet, also man bekommt ja dann nur für 10 Monate Elterngeld. Vom dritten Lebensmonat bis einschl. 12 Lebensmonat. Ich hatte das jetzt schon öfter gelesen, das welche das so machen wollen...


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Soweit ich weiß, geht es nicht, eben weil ja sonst für ein Kind gleichzeitig zwei Leistungen gezahlt würden.


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da muss ich mich dann nochmal schlau machen. Wo ruf ich denn da am besten an?


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Ich weiß nicht, wer für dich/deinen Mann in puncto Elternzeit zuständig ist.