Engelchen123
Kurz vorweg: Ich hatte auf meinem Konto, ein Dispokredit in Höhe vonn von 200 Euro. Dann nahm ich meinen Lebenspartner mit auf das Konto, als wir uns trennten, wollte ich das er von dem Konto wieder genommen wird. Er war auch Kontoinhaber. Der Dispo wurde dann immer wieder durch meine Gelder (UHV Kindergeld, H4) gedeckt, ich wollte ihn langsam abstottern. Nun sagte sie, also die Banktante, nachdem er das Formular abgab, das er aus dem Konto will. Ich muss eine Unterschrift leisten, damit er raus kommt und ich muss den Dispo ausgleichen, da er dann gelöscht wird. Aber warum ich??? Er ist auch noch Kontoinhaber, also muss er auch dafür aufkommen, da sagte sie: Das müssen sie mit ihm klären. Dachte ich, toll der lässt nicht mit sich reden. Aber ich rief ihn an und er versprach mir 100 € zuüberweisen. Aber es kam nie Geld an, ich gab noch keine Unterschrift, das er raus kann. Dann kam der Hammer! Er rief bei der Bank an und kündigte einfach den Dispo, und das obwohl er zu diesem Zeitpunkt nicht gedeckt war. Jetzt frag ich mich wie das geht, wie kann er einfach anrufen und kündigen??? Am nächsten Tag ging Kindergeld ein und davon zogen sie mir den Rest ab. Als ich anrief, sagte sie mir dann noch frech, na sie sehen es doch auf den Auszügen das der Dispo weg ist. Ich wurde nicht mal informiert. Aber geht das wirklich alles so einfach???
Also eigentlich dürfte das nicht so einfach gehen. Wenn ihr beide Kontoinhaber seid, müsst ihr auch beide zu allem zustimmen. Oder zumindest eine Vollmacht des jeweils anderen vorlegen.
So seh ich das auch. Ich will mir noch ein Termin beim Vorgesetzten holen. Ich glaub das nicht.
Wieso bekommt man bei Hartz4 einen Dispo? Altbestände? Hmmm....also ich versteh das nicht das er so mirnichtsdirnichts den Dispo telefonisch ohne deine Einwilligung kündigen kann. Zu dem Zeitpkt. betraf es doch euch beide. Vielleicht weiß hier ja einer Rat
Ja war noch altbestand.
Welches Konto hättest du denn genau? Guck mal hier, bei manchen konträrsten geht das was dein ex macht tatsächlich http://de.wikipedia.org/wiki/Bankkonto Mein kannst übrigens lediglich verfügungsberchtigt, was ich jederzeit aufheben kann, mehr wollte ich gar nicht...
Das war ein Girokonto
Gemeinschaftskonto der Ehegatten [Bearbeiten] Ist auf einem Gemeinschaftskonto ein Guthaben vorhanden, so steht dieses Guthaben im Zweifel jedem Ehegatten zur Hälfte zu. Als Gesamtgläubiger trifft die Eheleute im Innenverhältnis nach § 430 BGB eine gegenseitige Ausgleichspflicht, unabhängig von ihren bestehenden güterrechtlichen Verhältnissen[11]. Dabei spielt es keine Rolle, woher das Guthaben stammt. Hat etwa nur der Ehemann Einkommen, das auf das Gemeinschaftskonto überwiesen wird, so steht das Guthaben dennoch zur Hälfte der Ehefrau zu, wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbart haben. Behauptet ein Ehegatte, ihm stünde mehr als die Hälfte des Guthabens zu, muss er dies beweisen. Beide Ehegatten haften für Sollsalden hälftig, auch dann, wenn ein Ehegatte ohne Zustimmung des anderen einen größeren Betrag bis zum Kreditlimit für sich abgehoben hat. Hier entstehen - allerdings nicht leicht durchsetzbare - Erstattungsansprüche des anderen Ehegatten, wenn der entsprechende Betrag etwa ausgegeben wurde - die so genannte „Kontoplünderung“. Hierbei handelt es sich um einen Unterfall der Schädigung nach § 826 BGB, wenn ein Ehegatte kurz vor der Trennung ohne Wissen des anderen Kontoinhabers beim Gemeinschaftskonto Verfügungen über den ihm zustehenden Anteil hinaus vornimmt und dabei im Schädigungsvorsatz handelt. Dieser Vorsatz ist immer dann vorhanden, wenn der Ehegatte weiß, dass er mehr abhebt als ihm zusteht. Hebt er mehr als die Hälfte des Guthabens ab, so muss er dem anderen Ehegatten den Differenzbetrag erstatten. Dieser Erstattungsanspruch ist allerdings möglicherweise nicht mehr durchsetzbar, wenn der betroffene Ehepartner das Geld bereits ausgegeben hat, etwa für Umzugskosten. Schulden auf einem Gemeinschaftskonto sind gemeinsame Schulden. Jeder Ehegatte haftet im Innenverhältnis (also die Eheleute untereinander) hälftig für gemeinsame Schuldsalden aus einem Gemeinschaftskonto, unabhängig davon, wodurch und durch wen die Schulden entstanden sind, die Bank darf jedoch einen der Kontoinhaber für den Gesamtbetrag haftbar machen.
So hört sich das bald an, ohman. Aber ob das auch für uns gilt? Wir waren nicht verheiratet.
Ich meine, so wie ich es verstehe macht es einenunterschied ob er nur eine Bevollmächtigung hätte oder ob du ihn wirklich zum Kontoinhaber gemacht hast.....wenn es z.b. Ein oder Konto war, dann dürfte er es machen...
also in den Unterlagen steht: Der Teilnehmer ist/wird der Verfügiungsberechtigte des Konto-/Depotinhaber. Ich glaub das ist der Satz das er das durfte oder?
Öhmmm, nööö...sehe ich nicht so, aber vielleicht ist bei dir doch was anders? Ansonsten 1. Ein Ehegatte ist Kontoinhaber und der andere Ehegatte ist bevollmächtigt. Wenn ein Ehegatte ein eigenes Konto hat und der andere Ehegatte bezüglich dieses Kontos bevollmächtigt wurde, steht das auf dem Konto befindliche Guthaben oder Saldo dem Kontoinhaber alleine zu. Das Guthaben oder das Saldo können höchstens bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden (näheres zum Zugewinnausgleich lesen Sie bitte hier). Der Kontoinhaber kann jederzeit gegenüber der Bank die erteilte Vollmacht kündigen. Nach einer Trennung der Eheleute sollte eine bestehende Bankvollmacht des anderen Ehegatten möglichst sofort gekündigt werden, damit der andere Ehegatte nicht mehr gegen den Willen des Kontoinhabers Abhebungen vornehmen kann. Solange die Vollmacht nicht widerrufen wird und daher weiter besteht, kann auch nach einer etwaigen Trennung der andere Ehegatte über das Konto verfügen. Eine Rückforderung von etwaigen Verfügungen ist in diesem Fall kaum möglich, da dann nachgewiesen werden müsste, dass die Verfügung nicht mehr von der ursprünglichen Vollmacht gedeckt war.
Vorallem der letzte Abschnitt klingt interessant: Beispiel: Eheleute Müller verfügen über ein von ihnen gemeinsam eingerichtetes Girokonto bei der Sparkasse. Aufgrund seiner angestellten Tätigkeit erhält Herr Müller am 01.10.2006 2.000,00 €. Aufgrund ihrer geringfügigen Beschäftigung erhält Frau Müller am 05.10.2006 400,00 €. Die Zahlungen gehen jeweils auf das gemeinsame Konto ein. Insgesamt besteht mit den noch auf dem Konto befindlichen 100,00 € zum 06.10.2006 ein Guthaben von 2.500,00 €. Wenn nun Frau Müller anlässlich der Trennung den gesamten Betrag von 2.500,00 € abhebt, ist sie im Verhältnis zu ihrem Ehegatten verpflichtet, diesem den hälftigen Betrag, d. h. 1.250,00 €, zurückzuerstatten. Der dem Grunde nach bestehende Erstattungsanspruch scheitert jedoch in der Praxis häufig daran, dass der zur Erstattung verpflichtete Ehegatte einwenden wird, dass er das Geld bereits für die Lebensführung verbraucht hat. In diesem Fall wird es schwierig, das zuviel abgehobene Geld zurückzuerlangen. Es sollte daher sofort nach einer Trennung ein gemeinsames Konto einvernehmlich aufgelöst werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollte die Bank umgehend schriftlich angewiesen werden, dass ab sofort Verfügungen über das gemeinsame Konto nur noch durch beide Eheleute gemeinsam möglich sind. Dann kann der andere Ehegatte nicht mehr alleine über das Konto verfügen. Für den Fall, dass ein gemeinschaftliches Konto zum Zeitpunkt der Trennung einen Saldo aufweist, haften beide Ehegatten für diesen Saldo zu gleichen Teilen.
Geh zur Bank und lasse mal klären WELCHES Konto du hast, dagibts so viele verschiedene und bei jedem gibt es andere rechte und Pflichten..... Rumrätseln hilft dir grad so gar nicht weiter...
Stimmt, zumal irgendwie fehlt ein Kreuz auf der Rahmenvereinbarung die ich hier liegen hab. Da geht es um Einzelverfügungsberechtigung oder nur mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung. Ich ruf den Vorgesetzen meiner Banktante an.
Eben...ich weiß nicht wie deine Unterlagen aussehen, somit weiß ich jetzt auch nicht was richtig ist und was nicht... Und bitte bitte bitte für die Zukunft, lasse keinen an dein Konto
Mir kommt auch kein Mann so schnell wieder ans Bein ![]()
Ach..Konto leerräumen kann die ach so tolle Freundin oder Mutter auch...insofern.....
Bah wie wiederlich, sag bloß das war bei dir der Fall.
Nein, aber ich weiß dass meine Mutter z.b. Dazu in der Lage wäre.... Und ich kenne einige die sich das Geld schwerkranker unter den Nagel Rissen, wie sagt man so schön? "Bei Geld hört die Freundschaft auf"
Wie wahr wie wahr.......leider
Wenn du Näheres weißt, sag mir doch Bescheid...
Das mach ich.
Habt ihr euch beiden damals kontovollmachten gegenseitig erteilt?
Ich war ja Kontoinhaber und habe ihn dann auch zu einem gemacht. Also es war erst mein Konto.
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