michlinom
Hallo muss zur überbrückung von der elternzeit bis zum ausbildungs beginn hartz 4 beantragen. hab mal eine frage zum antrag.... ich m uss angeben das ich in einer eheähnlichen lebensgemeinsschaft wohne. und kann zwischen miete und eigenheim wählen nun die frage mein partner wohnt im eigenheim und ich mit ihm zahle ihn aber "miete" 180 euro für strom wasser usw. weiler sonst alle kosten alleine tragen würde. nun gebe ich miete ein oder zähle ich zum eigenheim?
Das ist sicher so einfach nicht zu beantworten. Ihr lebt zusammen und seid dann eine Bedarfsgemeinschaft und sein Einkommen spielt dann auch eine Rolle.
einkommen wird mit angerechnet.... wenn er viel verdient bekommst du unter umständen gar nichts mehr...
okay das ist ja recht schlecht er verdient rund 1500 euro und davon müsste dann alles gezahtl werden
ihr seit zu dritt? Du, Dein Freund und das Baby? Sein Kind? 1500 € sind schon mal mehr wie H4
ihr als bedarfsgemeinschaft natürlich noch ergänzend ALGII gebe doch euer einkommen einfach mal in einen H4 Rechner...die stimmen eig. immer. hier z.b http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/ALG2rechner.php?rub=sozi
ja sein kind.. ja aber ob das für uns alle reicht ist jetzt schon mit 300 euro mehr knapp und im juni geht er in elternzeit da is dann noch weniger
Dann ist er auch seinem Kind unterhaltspflichtig, Dein Freund. Verstehe ich das richtig, ihr seit zu dritt, er verdient 1500 €, Du hast zur Zeit 300 € und dazu kommt noch das Kindergeld? Und ihr habt keine Miete zu bezahlen sondern nur Nebenkosten? Und das reicht nicht? Selbst wenn die 300 € wegfallen sind es immer noch 1500 € plus das Kindergeld. Das finde ich schon recht reichlich.
mein Geld reicht mir auch nicht....trotzdem bekommt man nur gewisse Beträge.... Viel Erfolg!
naja nicht nur nebenkosten das haus muss ja abgezahlt werden der abtrag ist 800 euro im monat
ich find den antrag zum kotzen bestimmt schon der 3 ausgefüllt und immer ist i.was falsch ich geh ma auf die gemeinde vllt können die mir bein ausfüllen helfen
DAS verändert die Rechnung. Dann könnte eventuell Wohngeld (auch für Hauseigentümer) fällig werden. Es kann also sein, das DU kein H4 bekommst, IHR dafür Wohngeld
Jepp, und vergess nicht das mit dem Wohngeld nicht http://www.geldvomstaat24.de/2008/03/20/wohngeld-auch-fuer-hauseigentuemer/ (der Name der Internetseite missfällt mir ;-))
was wäre recht egal nur wir nehmen das gld zum einkaufen und ja ich zahle noch schulden meiner mutter ab... aber auch nur noch bis august...
wenn das nicht sein müsste ich quasi eltern geld bis zum 1.8 oder von mir aus auch nur bis zum juli bekomme wäre mir egal aber so ist es zu viel zeit zum überdecken.... und vor ausbildungs beginn will man ja nochmal zum haare schneiden und vllt 1-2 neue teile damit man immer perfekt auf arbeit aussieht grad als junge mutter
Ich verstehe das jetzt mit den Schulden Deiner Mutter nicht. Du bezahlst Schulden von Deiner Mutter ab oder Schulden BEI Deiner Mutter? Wenn es die Schulden Deiner Mutter sind, sollte deine Mutter diese Schulden anzahlen, nicht Du.
ganz schwierige sache... ich hab für meine mama ein auto auf mich gemeldet doch dann haben wir uns verstritten und sie hat die versicherung und steuer nicht mehr gezahlt jetzt hab ich en verranzten golf den keiner will und schulden von 600 euro
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