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hab grad ne denkblockade, hilfe...

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malloryknox

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ich beziehe elterngeld, kommt immer so am 29. eines monats kommt das im voraus für den nächsten monat oder im nachhinein für den vergangenen? mein hirn hängt irgendwie... wenn ich zb. am 01.04. wieder anfange zu arbeiten, und das natürlich auch brav melde, bekomm ich dann am 29.03. nochmal geld??? scho oder?


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von malloryknox

ich glaub ist im nachhinein. also ich rechne nicht damit ende februar was zu bekommen. hab aber meinen bescheid auch nicht mehr (dank ans finanzamt fürs versemmeln). aber ich denke, bei mir war am 31.01. schluss. gehe am 1.3. wieder.


guinan

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Antwort auf Beitrag von malloryknox

Ich glaube, dass es bei Euch so ist wie hier in Ö. Hier ist es im NACHHINEIN, also 29.03 Elterngeld! Das Gehalt wird doch auch im Nachhinein bezahlt. Dann würdest Du ja 1 Monat ohne Geld dastehen! LG Bettina


malloryknox

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Antwort auf Beitrag von guinan

ja das is eben mein gedanke... hab etz grad mal noch das hier gefunden: http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/faq/faq_zahlung.html 29.03. heist dann für märz, seht ihr das auch so? hab keine lust da anzurufen... zbfs sind nicht meine freunde!


77shy

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Antwort auf Beitrag von malloryknox

Demnach dürftest du am 29.3. kein Geld mehr bekommen. MfG


guinan

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Antwort auf Beitrag von malloryknox

Ich verstehe es so, dass das Geld, dass Du am 29. bekommst für das Monat ist, in dem es ausbezahlt wird, also 29.03. ist für März! Das einzige Problem kann sein, wann bekommst Du in Deiner Fa. das Geld? Ich hatte mal einen Job, da hab ich erst am 15. das Geld bekommen. Wenn das bei Dir so sein sollte, dann musst Du etwas mehr rechnen, damit es sich ausgeht! LG Bettina