Mitglied inaktiv
wir haben am 02.03. einen gerichtstermin und haben niemanden, der auf unseren kleinen auf passen könnte. allerdings können wir den kleinen auch nicht mit zum gericht nehmen. was machen wir denn jetzt? wir haben ne ladung zur zeugen aussage und könnten den kleinen höchstens noch zur tagesmutter bringen. das kostet allerdings was...
ihr macht ja die aussage sicher nicht gleichzeitig oder? also müsst ihr im wechsel aufpassen
Wenn du niemand hast der aufpassen kann musst du ihn halt mitnehmen
keine ahnung. aber wenn wir nicht gleichzeitig "rein" müssen könnten wir den kleinen natürlich mit nehmen, was ist wohl wahr.
ihr müsst getrennt aussagen. einer passt auf einer sagt aus und dann tausch. abgesehen davon kannst du ihn wohl mitnehmen können sie dir nämlich ned verbietn
Wie alt ist denn das Kind?
habt ihr keine freunde...familie? die mal aufpassen können?
mein kleiner wird im mai 3 jahre alt und ist wirbelig ohne ende.
Ich würde ihn wahrscheinlich zur Tagesmami bringen, wenns finanz. irgendwie geht. Dann habt ihr halt auch den Kopf frei, man weiß ja nie ganz genau, wie lange man auf dem Gericht ist.
neee, meine schwiegermutter, ist an dem tag leider nicht da. *grrr* und zu meinen eltern geht gar nicht. und meine nachbarin würde mit ihrer eigenen 2,5 jährigen und ihrer kleinen 8 monatigen das nicht hin bekommen können. da ist es dann wieder von großem nachteil, das er sooo unendlich wirbelig ist.
Hatte ich auch. Bring das Kind zur Tagesmutter, du bekommst sämtliche Kosten voll erstattet, das sind nicht nur Kinderbetreuung sondern auch Fahrzeit, KM-Geld, Parkgebühren, alles!
Ich hab nur die Rechnung von der Tagesmutter gebraucht (mit Datum und Zeit), km und Zeit hat die Dame geschätzt und alles auch aufgerundet. Hab also echt Kohle gemacht damit!
Normalerweise müsste ein Hinweis auf der Ladung stehen. Ich bin mir auch sicher, dass das Gericht sämtliche Kosten hier zu tragen hat! Ihr werdet als Zeugen geladen und habt ja entsprechenden Aufwand!
So, muss jetzt wirklich weg! Wir essen gleich!
Du kannst ihn mitnehmen, da ihr eh getrennt aussagen müsst. Einer von euch muss immer im Gang draußen warten, während der andere aussagt. Außerdem hast du die Möglichkeit, Aufwandsentschädigung zu beantragen: wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Muss direkt dort im Termin gemacht werden. LG
Normalerweise müßte auf der Vorladung drauf stehen, dass das Gericht für Auslagen aufkommt, auf der Rückseite wird dann erläutert für was du dann wieviel bekommst weil es bei Verdienstausfall u.Ä. Grenzen gibt. Auch wenn du z.Zt. nicht berufstätig bist (z.B. Elternzeit) bekommst du für die Zeit vor Gericht eine Aufwandsentschädigung (da gibt's nen festgelegten Stundensatz). Wenn du eine Aufwandsentschädigung beantragen möchtest mußt du deine Vorladung mitnehmen und direkt nach deiner Aussage dem Richter vorlegen damit er den Zeitpunkt deiner Entlassung drauf schreibt. Mit dieser Unterschrift und deinen Rechnungen/Quittungen gehst du dann zu der zuständigen Person, bekommst ein Formular zum Ausfüllen und gut. Bis das Geld überwiesen wird können allerdings ein paar Wochen vergehen. Ich hab damals für ne halbe Stunde vor Gericht fast 40,-€ bekommen!
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