Elternforum Rund ums Baby

gerichtstermin und wer passt aufs kind auf?

Anzeige kindersitze von thule
gerichtstermin und wer passt aufs kind auf?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

wir haben am 02.03. einen gerichtstermin und haben niemanden, der auf unseren kleinen auf passen könnte. allerdings können wir den kleinen auch nicht mit zum gericht nehmen. was machen wir denn jetzt? wir haben ne ladung zur zeugen aussage und könnten den kleinen höchstens noch zur tagesmutter bringen. das kostet allerdings was...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ihr macht ja die aussage sicher nicht gleichzeitig oder? also müsst ihr im wechsel aufpassen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wenn du niemand hast der aufpassen kann musst du ihn halt mitnehmen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

keine ahnung. aber wenn wir nicht gleichzeitig "rein" müssen könnten wir den kleinen natürlich mit nehmen, was ist wohl wahr.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ihr müsst getrennt aussagen. einer passt auf einer sagt aus und dann tausch. abgesehen davon kannst du ihn wohl mitnehmen können sie dir nämlich ned verbietn


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wie alt ist denn das Kind?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

habt ihr keine freunde...familie? die mal aufpassen können?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

mein kleiner wird im mai 3 jahre alt und ist wirbelig ohne ende.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich würde ihn wahrscheinlich zur Tagesmami bringen, wenns finanz. irgendwie geht. Dann habt ihr halt auch den Kopf frei, man weiß ja nie ganz genau, wie lange man auf dem Gericht ist.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

neee, meine schwiegermutter, ist an dem tag leider nicht da. *grrr* und zu meinen eltern geht gar nicht. und meine nachbarin würde mit ihrer eigenen 2,5 jährigen und ihrer kleinen 8 monatigen das nicht hin bekommen können. da ist es dann wieder von großem nachteil, das er sooo unendlich wirbelig ist.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

frage was du machen kannst. ich hab sogar schon gehört, das einige gerichte für diesen fall die betreuungsperson im hause stellen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

waaaas? das wäre ja natürlich genial... rufe da morgen vormitag gleich mal an.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hatte ich auch. Bring das Kind zur Tagesmutter, du bekommst sämtliche Kosten voll erstattet, das sind nicht nur Kinderbetreuung sondern auch Fahrzeit, KM-Geld, Parkgebühren, alles!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich hab nur die Rechnung von der Tagesmutter gebraucht (mit Datum und Zeit), km und Zeit hat die Dame geschätzt und alles auch aufgerundet. Hab also echt Kohle gemacht damit!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Normalerweise müsste ein Hinweis auf der Ladung stehen. Ich bin mir auch sicher, dass das Gericht sämtliche Kosten hier zu tragen hat! Ihr werdet als Zeugen geladen und habt ja entsprechenden Aufwand! So, muss jetzt wirklich weg! Wir essen gleich!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Du kannst ihn mitnehmen, da ihr eh getrennt aussagen müsst. Einer von euch muss immer im Gang draußen warten, während der andere aussagt. Außerdem hast du die Möglichkeit, Aufwandsentschädigung zu beantragen: wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Muss direkt dort im Termin gemacht werden. LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Normalerweise müßte auf der Vorladung drauf stehen, dass das Gericht für Auslagen aufkommt, auf der Rückseite wird dann erläutert für was du dann wieviel bekommst weil es bei Verdienstausfall u.Ä. Grenzen gibt. Auch wenn du z.Zt. nicht berufstätig bist (z.B. Elternzeit) bekommst du für die Zeit vor Gericht eine Aufwandsentschädigung (da gibt's nen festgelegten Stundensatz). Wenn du eine Aufwandsentschädigung beantragen möchtest mußt du deine Vorladung mitnehmen und direkt nach deiner Aussage dem Richter vorlegen damit er den Zeitpunkt deiner Entlassung drauf schreibt. Mit dieser Unterschrift und deinen Rechnungen/Quittungen gehst du dann zu der zuständigen Person, bekommst ein Formular zum Ausfüllen und gut. Bis das Geld überwiesen wird können allerdings ein paar Wochen vergehen. Ich hab damals für ne halbe Stunde vor Gericht fast 40,-€ bekommen!