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Ganz andere Frage!

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Mandy4

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Wenn im Mietvertrag steht: bei beendigung der mietsache ist die Wohnung geräumt und sauber zu übergeben! Heißt das wir bräuchten nicht streichen?


nest84

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Ja, ich würd sagen ohne streichen. Sonst würd es doch dabei stehen. LG


Fru

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Japp würde ich sagen...zumindest bei dem kurzen Ausschnitt


dhana

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Antwort auf Beitrag von Fru

Hallo, meist gibt es auch noch so zeiträume in denen man Streichen muss. Es kann sein, das wenn ihr nicht streicht die Kosten dafür anteilsmässig für euch anfallen. Sprich wenn man nach 3 Jahren steichen müsste - und ihr zieht nach 2 Jahren aus - dann würdet ihr 2/3 zahlen müssen. Lg Dhana


Mandy4

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Antwort auf Beitrag von Fru

Das erleichtert uns dann einiges! Müssen am Tag des Umzugs gleich die Wohnung übergeben! Danke ! Wollte nur Nachfragen ob ihr das genau wie ich versteht!


+sumsebiene+

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

liest sich für mich auch so.. wie war die Wohnung denn als ihr eingezogen seit.. frisch gestrichen oder nicht ?


Rosinchen78

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Antwort auf Beitrag von +sumsebiene+

Klar, bei der Formulierung müsst ihr auf keinen Fall streichen. Das müsste schon extra drinstehen.


Dreikindmama

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

Nachfolgend ein Link, aus dem du alles bezüglich Wohnungsrenovierung bei Auszug rauslesen kannst: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Checklisten/check8.htm Gruß Sylvia