sandra1509
ich frag mal hier...da mehr los ist.... da steht unter Punkt 2: Bezug von Entgeltersatzleistung: in Deutschland im Ausland; Land vom___bis___ muss ich da was ankreuzen??? Ich hab bis September 2013 Elterngeld für Kind 1 bekommen. Und jetzt nur noch Kindergeld für Kind 1 Spielt das ne Rolle??? -------------------------------------------------------------------------------- ----------------------- Punkt 9 : weitere Kinder im Haushalt: klar trag ich den Namen von Kind 1 ein. dann steht da aber noch Elternzeit der Mutter für Geschwisterkinder von____bis___ soooo...muss ich da was eintragen?? bin ja jetzt nicht mehr in Elternzeit. Die hab ich ja vorzeitig beendet, da ich jetzt im Mutterschutz für Kind2 bin. -------------------------------------------------------------------------------- ---------------------------- Punkt 13: Statistische Angaben: Anzahl der im Haus lebenden Kinder: ??? schreib ich da jetzt ne 1 rein oder schon ne 2 momentan ist ja nur ein Kind da.... -------------------------------------------------------------------------------- ---------------------------- Danke für eure Hilfe....ich bin so planlos ....liegt bestimmt an den Hormonen ;-)))
Hi, also bei Punkt 13 auf jeden Fall 2, den du kannst ja erst nach der Geburt Elterngeld beantragen. Alles Gute für die Schwangerschaft !
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