Mitglied inaktiv
Wenn ein "Kind" volljährig ist, hat es dann Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes auf sein eigenes Konto??
Oder muss das trotzdem an die Eltern überwiesen werden?
soweit ich weiss, bekommt es der ausgezahlt, der es beantragt hat bzw. dessen kontonummer drauf steht wenn das nicht geändert ist, bekommt derjenige weiter man kann aber den antrag ändern und das geld auf das konto des kindes überweisen
solang das kind noch anspruch hat kann man das mit einem anruf klären wo das kindergeld in zukunft hinüberwiesen werden soll
Dann muss ich mal schauen, ob meine Schwester ( um die es da geht!) an die Unterlagen vom Amt ran kommt! Sie wird 18 im Februar!
nein...warum sollte es?
wenn das kind die voraussetzung fürdie kindergeldzahlung noch erfüllt, kann man eh selber als antragssteller angeben, auf welches konto das KG ausgezahlt wird.
Naja....sagen wir mal so, dass ihr Mutter wahrscheinlich nicht sonderlich begeistert wäre, wenn sie das Geld nicht mehr bekäme!
naja...aber seit wann wird das automatisch dem kind gegeben?
wenn ich daran denke,daß ich (getrennt von der kindergeldbezugsperson) über monate einen abzweigungsantrag stellen mußte ( was gar nicht so einfach ist..denn das kind hat eigentlich keinen anspruch auf seinen eigenes KG von der KG-kasse).....
Wenn ich mich recht erinnere müssen die Eltern zustimmen. Ich musste mit 27 nochmal Kindergeld beantragen, da ich Bafög beantragt hatte und da das Kindergeld (was ich zuvor 8 Jahre nicht mehr bekommen hatte) angerechnet wurde. Und da mussten, soweit ich weiß, meine Eltern zustimmen, dass ich das ausgezahlt bekommen. Ist allerdings auch schon eine Weile her. Weiß nicht, ob sich da was geändert hat.
Die Mutter würde dem niemals zustimmen
Ich hoffe meine Schwester kommt auch ohne Einwilligung an das Geld!!
Müsstet ihr vielleicht direkt bei der Kindergeldstelle mal vorsprechen. Ich weiß nicht, ob es da Sonderregelungen gibt, wenn das Kindergeld von den Eltern sozusagen, anderen Zwecken dient als dem Kind.
wenn sie dort noch wohnt, steht es der mutter auch zu...um ihre tocher zu versorgen, mit essen und wohnkosten
Ich hab aber schon lange nicht mehr bei meinen Eltern gewohnt und trotzdem mussten sie zustimmen.
Anderen Zwecken dient als dem Kind......DAS lässt sich genauso schwer beweisen, wie in welche Öffnungen der Unterhalt fliesst
.....gelobt seien die Mütter, die das Geld für ihre Kinder ausgeben!
hust ich habe schon jahre nicht mehr zu hause gewohnt und dennoch bekam sie das geld automatisch. ich mußte erst kompliziert und langwierig einen abzweigungsantrag stellen
...und es ist absolut sicher, dass sie dann nicht mehr bei ihr wohnen wird, wenn kein Geld mehr kommt für sie!
WENN sie noch bei ihr wohnt, wird sie keine chance haben, das kg selbst aufs konto zu bekommen....
Unterhalt abzweigungsantrag..habe ich genau deshalb gemacht^^
das heisst meine schwester könnte das geld, was die mutter von ihrem vater bekommt, selber einstreichen??? wenn sie zum beispiel noch zur schule ginge???
Stimmt! Egal wie, es wird wohl schwierig werden. Denn wie gesagt, ich war seit 8 Jahren wirtschaftlich selbständig, hatte eine eigene Wohnung und musste trotzdem meine Eltern unterschreiben lassen.
das haben wir nicht geändert.....allerdings gebe ich ihr das geld in 2 raten..am ersten und am fünfzehnten...sie möchte das gerne so, damit sie lernt mit geld umzugehen... käme gar nicht auf die idee ihr das kg NICHT zu geben...
Dann bist Du eine Mutter, die ihre Kinder nicht des Geldes wegen hat!
aber ich fürchte trotzdem...solange deine schwester bei ihr wohnt und gemeldet ist, wird ihre mutter das kg UND auch den unterhalt bekommen... erst wenn sie auszieht hat sie die chance es zu bekommen
Ich bin 19 und weiß es daher ganz gut ;D Also, meine Mutter kriegt das Geld überwiesen und sie MUSS es mir weitergeben. Ansonsten könnte ich einen Antrag oder so stellen das ich es überwiesen kriege. Aber da wir ganz guten Kontakt haben erspar ich mir den Streß und lass es mir einfach von ihr weiterüberweisen.
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