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Frage zu Mietwohnung?

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Frage zu Mietwohnung?

Annika06

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Der Freund meiner Freundin hat immer wieder Streit mit dem Hausverwalter...wg. Kleinigkeiten z.B. wg. Fahrrad im Laubengang. Er will es nicht im Keller unterstellen weil dort schon öfters eingebrochen wurde.... Jetzt will die Gesellschaft inkl. Hausverwalter ein Gespräch mit meiner Freundin führen... Meine Freundin steht alleine im Mietvertrag hat aber ihren Freund gemeldet als Mitbewohner. Jetzt hat sie Angst dass die Verwaltung verlangt dass er auszieht... oder dass sie ihr gleich kündigen.Können sie das denn? Also verlangen dass er oder beide ausziehen ?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Annika06

Kündigen, weil ein Fahrrad im Gang steht? Nee sicher nicht. Wenn sie aber Mieter ist frage ich mich wie sie zulassen kann, dass ihr Typ sich da zofft?


Annika06

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das andere Mal ging es darum dass noch 3 Müllsäcke im Laubengang standen und er den Freund rausgeklingelt hat (hatte geschlafen wg. Nachtschicht). Er hat dann gemeint der Verwalter soll sich an seine Freundin wenden die hätte den Müllschlüssel und sei jetz grad nicht da, der Verwalter hats aber net gecheckt und ihn weiter zugelabbert dann hat er die Tür vor der Nase zugemacht weil er halt muffelig und sauer war dass er aufgeweckt wurde. Die Freundin war in beiden Fällen nicht zu Hause und hat halt jetzt einen Brief von der Verwaltung bekommen in dem diese beiden Vorfälle beschrieben worden sind. Aber sie ist doch auch nicht sein Kindermädchen.... Der Verwalter selbst soll schon auch ein spezieller sein, der gleich im Befehlston redet und nicht freundlich.. ihre Nachbarin hat auch immer wieder verbale Auseinandersetzungen mit dem


mf4

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Antwort auf Beitrag von Annika06

Sie sollten den Typen rauswerfen... sie ist Mieterin und sie muss ggf. Konsequenzen ziehen.


NadineLausanne

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Antwort auf Beitrag von Annika06

Lecker, Müllsäcke im Gang. Die Beiden wäre ich auch gerne los.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Annika06

Wenn kein kündigungsgrund besteht können sie ihr nicht kündigen. Sie kann an ihren Freund 'untervermieten', dass muss geduldet werden. Beipermanenten Verstößen gegen die Hausordnung könnte ein Kündigungsgrund gegeben sein.