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Frage zu Mietkaution

Frage zu Mietkaution

Erdbeere81

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Eine Bekannte hat ihre Wohnung gekündigt, eine Nachmieterin gefunden und ist dann 1 Monat vor Ende der Kündigungsfrist ausgezogen. Wohnungsübergabe ok, die Vermieterin geht mir gemeinsam zur Bank löst das Kautionskonte auf und sagt draußen, dass sie es sich überlegt hat. 1 Monat Miete würde ihr noch zu stehen, weil sei ja zu früh ausziehe, sie behalte die Kaution ein. Die Nachmieterin hat für diesen Monat ebenfalls Miete gezahlt. Weiß jemand ob es das Recht der Vermieterin ist, die Kaution mit der letzten Miete zu verrechnen, obwohl ein Nachmieter da ist?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Ich glaube nicht, dass das rechtens ist.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, denn es steht ja KEINE Miete aus.


Fru

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Antwort auf Beitrag von mf4

Nein, natürlich hat sie da keinen Anspruch drauf und schon gar nicht darf sie das von der Kaution einbehalten, denn dafür ist diese ja nicht gedacht!


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Fru

Wollte ich auch gerade schreiben, Kaution ist doch für Beschädigungen in der Wohnung, und nicht für ausstehende Miete...


Mami-Franzi19

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Bei mir wurde 2010 die ausstehede Miete abgezogen. Aber dadurch das die Nachmieterin ja zahlt entsteht ja keine ausstehende Miete.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Mami-Franzi19

wenn du Mietschulden hast ist das so die Ex-Mieterin in dem Fall hat aber keine


Nase

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Antwort auf Beitrag von Mami-Franzi19

Die ausstehende Miete darf sie denke ich verlangen, wegen der Kündigungsfrist , aber nicht von der Kaution abziehen.


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Aber sie hat doch für den 1 Monat die Miete bezahlt, oder??


mf4

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Antwort auf Beitrag von MaSchie28

Sie nicht, da sie ja auszog aber der neue Miete, der 1 Monat früher einzog.


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ach ja, da steht ja Nachmieterin. Dann würde sie ja doppel kassieren. Vielleicht kann sie sich an den Mieterschutzbund wenden oder ihren Anwalt?


Hummelhummel

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Nein, das darf sie nicht, sie darf vor allem nach Auflösen des Kontos das Geld nicht einbehalten, damit hat sie sich meines Wissens nach strafbar gemacht. Die Frage ist, ob Deine Bekannte Zeugen dafür hat und die Vermieterin nicht einfach behaupten wird, sie hätte das Geld bekommen. Das Geld auf dem Kautionskonto gehörte NIE der Vermieterin, sie hatte lediglich das Recht, die Auszahlung an die EIGENTÜMERIN ( nämlich Deine Bekannte ) zu verhindern. Sie hat rechtlich gesehen das Geld geklaut! Allerdings muß Deine Bekannte das NACHWEISEN! Seht zu, daß sie schriftlich !!! zugibt, das Geld zu haben und dann ab zum Mieterschutzbund!


Erdbeere81

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Ich habe gerade mit der Vermieterin telefoniert und höflich nachgefragt, warum die Kaution nicht ausgezahlt wird, die Bekannte hätte die Gründe nicht ganz verstanden. Sie fing an zu stottern und sagte dann, dass sie nochmal mit der Dame (der Bekannten spricht) Irgendwas sei schief gelaufen, natürlich würde sie die Kaution auszahlen. Nein wirklich, die Wohnung habe sei noch nie in besserem Zustand gewesen als nach diesem Auszug. hrmpf, blöde Ziege. Ihr gehört hier ein großes Möbelgeschäft, über 20 Mietwohnungen und sie kassiert mal eben für die selbe Wohnung, selber Zeitraum Miete von 2 Parteien. Die Bekannte ist eine 70jährige die mit ihrem gehörlosem Enkel zusammen gezogen ist, mit ach und krach Sie hat hier echt geweint, weil sie keinen Ärger will, aber sie hatte mit dem Geld gerechnet, damit die Klassenfahrt des Enkels bezahlt werden kann. (sie wusste nicht, dass sie beim Jobcenter einen Antrag einreichen kann)