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Frage zu Fahrtkostenerstattung

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Frage zu Fahrtkostenerstattung

curvi0815

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bei übertragung höherwertiger Tätigkeiten im ÖD. Muss mir der AG die Fahrtkosten erstatten, wenn er mir höherwertige Tätigkeiten überträgt, für die ich zu einer anderen Dienststätte muss? (Also die Differenz zwischen der bisherigen Dienststätte zur neuen, weil der Weg zur neuen DS länger ist) Bitte nur Antworten mit Gesetzensgrundlage


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von curvi0815

Was steht denn im Vertrag? Steht da deine alte Arbeitsstätte als Arbeitsort? Dann hast du Chancen. Ansonsten, wenn kein Ort explizit festgelegt ist, trägst du die Fahrtkosten ( die du aber eventuell steuerlich absetzen kannst).


curvi0815

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Im Vertrag steht nix. Das hilft mir aber schonmal weiter. Danke dir.


chrissicat

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Antwort auf Beitrag von curvi0815

Für wie lange bekommst du denn höherwertige Tätigkeiten übertragen? Vorübergehend? Dauerhaft? Ist damit eine Umsetzung verbunden oder warum musst du weiter fahren? Dies müsste zunächst geklärt sein für die Fahrtkosten-Frage. Auch für die Frage der Bezahlung ist der Zeitraum ausschlaggebend.


curvi0815

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Antwort auf Beitrag von chrissicat

Für 3 Monate wird die Tätigkeit (erstmal; zu 99% geht das danach noch länger) übertragen. Ich werde umgesetzt, in eine Dienststelle ca 7 km weiter in der gleichen Stadt. Die Bezahlung ist geklärt. Ich bleibe in meiner Endgeltgruppe, da der AG sich auf die 3 Monate beruft und mir so nur eine Zulage zusteht.


Trini

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Antwort auf Beitrag von curvi0815

Da wirst du ausschließlich über die Steuererklärung Fahrtkosten geltend machen können. https://www.finanztip.de/entfernungspauschale/ Wenn du allerdings Pech hast hilft dir das nix, weil du im Werbungskosten-Pauschbetrag verbleibst. Wahrscheinlich wird deine Zulage deutlich mehr sein als die € 2,10 pro Tag. Einigen Kollegen von mir droht übrigens die (gleichwertige) Versetzung um 100 km. Auch da zahlt der AG genau gar nichts. Trini


chrissicat

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Antwort auf Beitrag von chrissicat

Dann bekommst leider tatsächlich keine Fahrtkosten erstattet. Nach welchem Tarifvertrag wirst du vergütet? TVÖD? Dann musst du als Zulage die Differenz zu dem Entgelt bekommen, dass du bei dauerhafter Übertragung der höherwertigen Tätigkeit bekommen würdest. Aber ansonsten hat dein Arbeitgeber Recht, überträgt er dir nur vorübergehend höherwertige Tätigkeiten, bleibt deine Entgeltgruppe unverändert und du bekommst die Zulage.


wir6

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Antwort auf Beitrag von curvi0815

Meines Wissen nach ist es wichtig, ob du die Umzugskostenvergütung zugesagt bekommen hast und wie weit diese neue Stelle ist und in welchem Zeitrsum Ich meine, dass du die tägliche Fährt nicht bezahlt bekommst, aber Trennungsgeld, sowie 2 Heimfahrten im Monat, wenn Mann und Kinder vorhanden sind ( wenn die UKV nicht zugesagt wurde Viele Grüße


Kolkrabe

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Antwort auf Beitrag von curvi0815

Meine Kollegen, die unfreiwillig versetzt wurden, bekamen 2 Jahre lang Trennungsgeld. Sie mussten dann monatlich immer einen Beleg ausfüllen, weil das nach Tagen bezahlt wurde. (Im Falle von Urlaub oder Krankheit nicht). Allerdings gab es eine bestimmte KM- Grenze, die überschritten werden musste. Ob 7km da schon reichen, weiß ich leider nicht.