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Frage hab,ob PDL da richtig handelt>>>

Frage hab,ob PDL da richtig handelt>>>

Eeyro82

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Hallo ich hätte am WE 3 Nächte arbeiten sollen. Am sonntag bin ich krank geworden(Magen-Darm,Durchfall) hab mich krank gemeldet und eine Kollegin gefragt ob sie für mich arbeitet. Da ja WE war und Mo.Pfingsten bin ich nicht zum Doctor hin. Nun will die PDL aber eine Krankmeldung oder ich hab eben Pecht gehabt. ist das nicht krass??? Sie meinte ich hätte zum Notsienst gehen sollen. Wie seht ihr das? lg


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

Was ist ne PDL?? Ja, Du hättest zum Arzt gemußt


Ritterchen

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Pflegedienstleistung - denke ich mal. Früher war es so, dass man am dritten Tag zum Arzt musste, aber ob das heute noch so ist weiß ich nicht. Kommt vielleicht auch drauf an was im Arbeitsvertrag steht.


only82

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Antwort auf Beitrag von Ritterchen

http://www.arbeitsratgeber.com/krankmeldung_0249.html


Fru

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

Theoretisch muß der gelbe Schein vom Arzt am dritten Tag des krank seins vorliegen....oder ist das bei Dir anders geregelt?


i_nes

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Antwort auf Beitrag von Fru

naja we ist ja bei dir arbeitstag, also brauchst du einen krankenschein, egal wie, egal woher, wenn du dich krank meldest musst du es auch attestieren


Fru

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Antwort auf Beitrag von i_nes

und was ist, wenn man nen Schnupfen hat, rennst Du dann am WE zum Notdienst??? Das kann nicht sein....


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Fru

Aber welcher Arzt schreibt einen denn Rückwirkend Krank??


hormoni

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Antwort auf Beitrag von i_nes

Vorher muss man rechtzeitig Bescheid geben, dass man nicht kommt. LG hormoni


Eeyro82

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Antwort auf Beitrag von hormoni

eben, so kenn ich das auch. Aber PDL ist da anderer Meinung, die denkt sowieso wenn man mal krank ist, das es nur gespielt ist und man ja nicht arbeiten will, die ist manchmal echt daneben,sorry


i_nes

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Antwort auf Beitrag von Fru

dann anrufen das man arbeitsunfähig ist und am nächstliegenden wochentag ( also dann montag bzw. in diesem bestimmetn fall, eben heute ) zum arzt gehen... wenn zu mir jemand sagen würde das er krank ist und somit nicht arbeiten kann will ich es auch schwarz auf weiß sehen , sprich krankenschein


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag drin? LG h


Fru

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Antwort auf Beitrag von i_nes

...was DU willst....interessiert im Zweifel niemanden, ich glaub Gesetze haben da vorrang, nicht das, was DU willst...


susafi

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Antwort auf Beitrag von Fru

mit SChnupfen hätte sie aber auch arbeiten können...


Fru

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Antwort auf Beitrag von susafi

etwas überzogen dargestellt...ich würde sicher wegen Durchfall auch nicht arbeiten gehen, aber zum Notdienst würde ich damit ganz sicher auch nicht rennen....wenns dann heute nicht besser gewesen wäre, dann wäre ich auch zum Doc...aber den Notdienst damit belästigen, ich glaub die haben Wichtigeres zu tun...


i_nes

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Antwort auf Beitrag von Fru

erstmal sorry, war grad fix meinen sohn holen... und nun nochmal dazu was mich interessiert... hätte wahrscheinlich dazu schreiben sollen : ICH - arbeitgeber... aber eig.will ich immer nicht soooo viel von meinem real life hier preisgeben...


susafi

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Antwort auf Beitrag von Fru

das wäre mir wurscht wenn ich einen Krankenschein brauche, brauche ich halt einen


Likoni

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

nein nur wenn es im vertrag so steht- also es Krank ohne Krankenschein gibt (das muss dann aber im Arbeitsvertrag explizit so ausgewiesen sein) ansonsten gilt, ab dem ersten Tag der Krankheit muss eine entsprechende AU vorliegen- so kenne ich das und es wird bei uns auf Arbeit auch so gehandhabt


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Likoni

erst ab dem 3. Fehltag: AU Ich bin exam Krankenschwester und ich dachte, es wäre in allen KH so... LG hormoni


Likoni

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Antwort auf Beitrag von Likoni

liegt vielleicht am öffentlichen Dienst (da wirst du ja sicher arbeiten) in der Privatwirtschaft ist das leider anders- wünschte manchmal ich könnte mit Migräne mal einen Tag zu Hause bleiben ohne zum Arzt zu müssen, aber mein Arbeitgeber möchte eine Au- was ich auch verstehe, in letzter Zeit haben einige Kollegen immer mal wieder für einen Tag eine telefonische Krankmeldung getätigt aber keine Au und es sind immer dieselben- da sind die Chefs deutlich schärfer geworden.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

3. arbeitstag also heute.


Eeyro82

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

der dritte Tag wär ja erst morgen.


Fru

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

...und normalerweise muß das am dritten Tag dann vorliegen, es sei denn, bei Euch gibts ne andere Regelung!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

Was steht in deinem Arbeitsvertrag drin? Der AG kann, soweit ich informiert bin, schon ab dem ersten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Was bleibt ist, jetzt zum Arzt zu gehen, ihm die Lage erklären und wenn Du noch krank bist, schreibt er Dich vielleicht rückwirkend krank. Das machen die Ärzte aber erfahrungsgemäß sehr ungerne.


doifelchen

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

Hättest die PDL erst fagen bzw von Deinem Kranksein in Kenntnis setzen müssen, dann hätten die auch gesagt, dass Du zum Notdienst musst wegen der AU-Schreibung ...


Eeyro82

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Antwort auf Beitrag von doifelchen

ich habe nur die Vertretung erreicht und es mit ihr abgeklärt.Sie sagte nix vom Notdienst. na gut beim nächsten mal weiß ich bescheid. Dann geh ich zum Notdienst. lg


hormoni

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Antwort auf Beitrag von doifelchen

Bei der kann man sich also nicht krank melden...LG h


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

Im Normfall kannst du 3 Tage zuhause bleiben, ohne dass du eine Krankmeldung brauchst - steht zumindest in meinem Arbeitsvertrag. Wenn du mehr Fehlzeiten hast, kann dein AG ab dem 1. Krankheitstag eine AU verlangen. Dies muss er aber vorher ankündigen. Ich würde an Deiner Stelle den Betriebsrat hinzu ziehen. LG hormoni


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

Was meint sie denn mit Pech gehabt? ich denke mal, dass sie dir das jetzt eben nicht als Arbeitszeit sondern als "getauscht" rechnen und du somit die Stunden die deine Kollegin gearbeitet hat Minusstunden hast. Hättest du dich richtig krank gemeldet wär deine Kollegin eine Krankheitsvertretung gewesen. lg reni


doifelchen

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Ich bin zwar schon eine Weile wieder raus, aber ich denke, dass eine PDL im Notfall auch privat erreichbar wäre. Um solche Ungereimtheiten auszuschließen ...


hormoni

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Antwort auf Beitrag von doifelchen

wenn am WE jemand krank wird, meldet er sich bei Kollegen und ggf der Stationsleitung bzw deren Stellvertretung krank. Die sorgen dann für Ersatz. Wenn ich krank bin, bin ich krank - da habe ich nicht noch die Muße, hinter der PDL hinterher zu telefonieren. LG hormoni


doifelchen

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Antwort auf Beitrag von hormoni

nicht drauf gekommen, aber was sagt die denn dazu?


susafi

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

Naja, ich wäre zum Notdienst gefahren... gerade wegen dem Krankenschein...


Schaufeltorte1978

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

Du hast PN!


only82

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

also wenn ich krank bin, bin ich krank. Melde ich mich am Wochenende bzw. Freitag Abend für 3 Tage krank brauch ich noch keine AU, außer die PDL hat berechtigte Zweifel. Siehe dazu auch :http://www.arbeitsratgeber.com/krankmeldung_0249.html Versteh ich aber nicht was sie mit Pech meint, da du schließlich deine Kollegin als Ersatz besorgt hast. Soll froh sein das du sie (die Pdl) nicht angerufen hast. Bei uns ist in so nem Fall der Krankmeldung die WB oder aber die Examinierte dran einen Ersatz zu suchen... DA Lob ich mir meinen Arbeitsplatz und unsere PDL


Likoni

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Antwort auf Beitrag von Eeyro82

ja- wenn arbeitsvertraglich nicht geregelt ist, dass es KoK gibt und ich gehe davon aus, dass du in der Pflege keine vertraglich festgelegte fünf Tage- woche hast, muss du deine Krankheit entsprechend belegen. Ich würde auch darauf bestehen- wenn es dir so schlecht geht, dass du nicht arbeiten kannst, dann ist das ja auch ein Grund den diensthabenden Arzt aufzusuchen!