Mitglied inaktiv
Wie lange darf man denn gesetzmäßig mit dem Kind zuhause bleiben?
3 Jahre
3 jahre ist die elternzeit.
...
meine Arbeit würde mir noch 5 Jahre unbezahlten Urlaub ermöglichen...aber wer kann sich das denn leisten
du kannst dein Elterngeld auf 2 Jahre splitten und im 3. Jahr bekommst du nur noch Kindergeld. glaub ich .
ist so
ja ich weis dachte nur ich bin net auf em neuesten standt aber wäre auch zu schön gewesen=)
Weißt Du schon, wie lange Du bei deinem 2. in Elternzeit gehst?
Bekommt man etwa nicht das Geld vom Arbeitgeber, wenn man vor der SS gearbeitet hat? Bestimmt keine 3 Jahre, aber eine Weile schon.
Manche beziehen ALGII + Kindergeld.
Ich krieg momentan Erziehungsgeld (300€) + Kindergeld. Nicht gerade viel...
ja so hangeln wir auch rum allerdings ist meine elternzeit am 31.3. rum und ich geh wieder arbeiten und mein freund bekommt als student auch noch 2 monate 300öcken=) hast du wohngeldbeantragt?
Nein. Habe mal als Studentin beantragt, 4 monate lang rumgerannt und am Ende 20€ bekommen. Da wird doch gar nix bezahlt, oder?
doch doch also ich bekomm 230 euro mach das mal....jeder der in so einer situaion ist hat ein recht drauf! antrag ausfüllen und hinschicken und warten was passiert!
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php?openmenue=10&opensub=364
Aha, ok, mach ich. Wird auch rückwirkend bezahlt, weisst du das zufällig?
da kam bei mir so gut wie nichts raus=) aber jetz bekomm ich eben doch was=) einfach ausprobieren abgelehnt ist er schnell der antrag!
mhhh ich glaube ja aber ich bin mir nicht sicher....also wenn du den antrag stellst ab dem datum wird dann bezahlt...also stellst du ihn am 1.2. und bekommst erst am 1.4. die zusage bekommst du aber die 2 monate auch bezahlt! man muss öfter was nachreichen weil ihnen oft noch einfällt was noch fehlt...habe 6 monate nachbezahlt bekommen =)
die elternzeit beträgt 3 jahre . für das erste jahr gibtsdas elterngeld , welches du auch splitten kannst auf 2 jahre . für das 3 jahr gibts in manchen bundesländern ,wie bei uns in sachsen ,das landeselterngeld. dieses ist einkommensabhängig. das 3 babyjahr mußt du aber nicht gleich im anschluß an die ersten 2 jahre nehmen . du hast anspruch darauf bis zum 8 lebensjahr deines kindes .