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Elternzeit Teil II beantragen, wenn frau schon wieder arbeitet?

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Elternzeit Teil II beantragen, wenn frau schon wieder arbeitet?

Erdbeere81

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Hallo, ich habe für meinen Sohn nur 1 Jahr Elternzeit in Anspruch genommen. Also habe ich ja rechtlich noch 2 Jahre die ich theoretisch bis zu seinem 9 Lj nehmen kann, richtig? Er (mittlerweile 2,5) hat zurzeit so starke ND-Schübe und wehrt sich gegen den Kiga. Ihm geht es immer während meines Urlaubes besser, so dass ich überlege wieder den Job abzubrechen. Ich arbeite im ö.D. Aber wie ist das? Muss der Arbeitgeber meinem Antrag statt geben oder kann er ihn ablehnen? Hat das jemand schon mal gemacht? LG Erdbeere (wobei ich echt nicht weiß wie wir finanziell überleben sollen ohne meinen Job)


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Wenn man nur Jahr beantragt, geht es nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Und ich glaube, man muss auch reinschreiben, dass man plant, den Rest später zu nehmen, wenn man die Elternzeit beantragt.