Mel-dopher85
Hallo zusammen! Ich bin ganz neu hier und stehe vor einem kleinen Problem. Momentan bin ich in der 23.ssw. Meinem Arbeitgeber sagte ich bereits in der 11.woche Bescheid, Nicht zuletzt weil ich einen sehr verantwortungsvollen Job habe und Ich aus Fairness einfach wollte, dass er sich bald um eine Eventuelle Neubesetzung kümmern kann. Er fragte mich zu dieser zeit Bereits, wie lange ich denn zu Hause bleiben möchte. In meiner großen Euphorie und Freude Sagte ich, dass ich an 2 Jahre gedacht habe. Nun habe ich mir das ganze nochmal durch den Kopf gehen lassen und überlege, ob ich nicht doch nur 1 Jahr beantrage, was vor allem aus finanziellen Aspekten passieren würde. Meine stelle wurde sehr zeitig auf 2jahre befristet ausgeschrieben. Morgen sind die Bewerbungsgespräche. Nun meine frage: wie verbindlich war meine Aussage in der 11.ssw? Kann mich mein ag darauf festnageln, obwohl ich das schon in einem so frühen Stadium gesagt habe? Schriftlich gibt es darüber keine Vereinbarung. Da unser Personalchef sehr ekelhaft sein kann, möchte ich erst eure Meinungen hören bevor ich ihn darauf anspreche, er behandelt einen gerne wie n Dummerchen... Ich danke euch für eure Antworten! Liebe Grüße Melanie
mmmh, blöde Situation... wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht. Aber du musst deine geplante Elternzeit ja eh schriftlich deinem Arbeitgeber vorlegen. Was ihr beide auch unterschreiben müsst. Da es ja "nur" eine mündliche Abmachung war, lässt sich das bestimmt durch ein offenes ehrliches Gespräch ändern! Ich habe einen richtig tollen Chef, daher hätte ich auch nicht das Problem es umgehend nochmal mit ihm zu klären. Aber wenn der Typ eher ekelhaft ist.... Naja, wirst du wohl trotzdem irgendwie durch müssen und mit ihm quatschen.
§16 (1) des "Elternzeitgesetzes": Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn SCHRIFTLICH vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden Das hast Du ja offensichtlich nicht getan. ich bin eher überrascht, dass Dein AG ohne schriftliche Aussage Deinerseits schon eine Aushilfskraft sucht. Wenn Du Dir jetzt schon sicher bist, dass Du nur ein Jahr EZ willst, würde ich das jetzt klar stellen. Du kannst allerdings auch innerhalb der Elternzeit eine Teilzeitstelle von bis zu 30h wöchentlich verlangen. Vielleicht wär das die Alternative, die Du mit ihm besprechen kannst... LG Schru
§16 (1) des "Elternzeitgesetzes": Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn SCHRIFTLICH vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden Das hast Du ja offensichtlich nicht getan. ich bin eher überrascht, dass Dein AG ohne schriftliche Aussage Deinerseits schon eine Aushilfskraft sucht. Wenn Du Dir jetzt schon sicher bist, dass Du nur ein Jahr EZ willst, würde ich das jetzt klar stellen. Du kannst allerdings auch innerhalb der Elternzeit eine Teilzeitstelle von bis zu 30h wöchentlich verlangen. Vielleicht wär das die Alternative, die Du mit ihm besprechen kannst... LG Schru
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