Alema
Hallo, ich bin verwirrt bei der Elterngeldberechnung. Ich darf im Antrag ankreuzen, wann ich Elterngeld bekommen möchte. Ich kann z.B. wählen zwischen 1.-12. Monate oder 3-14. Monat. Heißt das ich kann erst Mutterschaftsgeld beziehen und im Anschluss noch 12 Monate Elterngeld? Das geht doch gar nicht, oder? Elterngeld wird doch nur bis zum Ende des 12. Lebensmonats bezahlt? Helft mir mal bitte! Ich kann das Elterngeld auf 2 Jahre strecken. Kann ich es dann auch auf einen Zeitraum von 1,5 Jahre strecken? Das wäre steuerlich günstiger als alles in einem Jahr zu bekommen. Alema
ruf doch dort einfach mal an und frage nach , wäre jetzt die einfache variante ....
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