choizz
Hallo ich habe ab dem 11.7. Mutterschutz. Prinzipiell ist es doch so, dass das Elterngeld, sowie das Mutterschaftsgeld aus den letzten VOLLEN Monaten gerechnet wird, also EG von Juli13-Juni14 und MSG von April bis Juni, richtig? Das heißt ja im Umkehrschluss, dass mein Mann wieder in Steuerklasse 3 kann, im Monat JULI, wo ich in Mutterschutz gehe, ohne das sich mein Elterngeld oder so verringert, ODER? Ich wäre sehr dankbar wenn jmd. was dazu schreiben könnte
Ja genau!
Wenn ihr das für die Zeit macht, in der Du Elterngeld bekommst, könnt ihr euch aber auf eine schöne Nachzahlung gefasst machen :-)
JA, das wissen wir. ;-)
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