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Elterngeld

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Mitglied inaktiv

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Hallo, habe mal wieder eine frage zum Elterngeld. Ich möchte gerne das Geld auf das Konto des Vaters gezahlt wird . Nun steht im Infoblatt "Über das Konto, auf das das Elterngeld überwiesen wird, muss der Antragsteller verfügungsberechtigt sein (bei Überweisung auf Konten Dritter► Verfügungsberechtigung/ eine besondere Erklärung)." Muss das von der Bank sein oder Von meinen Lebensgefährten?


Mamamia68

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Antwort auf diesen Beitrag

Ich denke Du brauchst eine offizielle Vollmacht von der Bank deines Lebensgefährten (geht aber recht schnell) Etwas offizielles für die Erziehungsgeldstelle