Mitglied inaktiv
Hallo, habe mal wieder eine frage zum Elterngeld. Ich möchte gerne das Geld auf das Konto des Vaters gezahlt wird . Nun steht im Infoblatt "Über das Konto, auf das das Elterngeld überwiesen wird, muss der Antragsteller verfügungsberechtigt sein (bei Überweisung auf Konten Dritter► Verfügungsberechtigung/ eine besondere Erklärung)." Muss das von der Bank sein oder Von meinen Lebensgefährten?
Ich denke Du brauchst eine offizielle Vollmacht von der Bank deines Lebensgefährten (geht aber recht schnell) Etwas offizielles für die Erziehungsgeldstelle
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