Jessi86
Wenn man während des Bezugs von Elterngeld arbeiten geht, Dann wird dieses doch nur im ersten Jahr angerechnet oder!? Habe mir das EG auf zwei Jahre splitten lassen und wollte ab April, Wenn meine Tochter 1 Jahr alt ist, Teilzeit arbeiten. Ab dem zweiten Jahr wird mir doch nichts mehr angerechnet!? Oder habe ich da eine falsche Info?
Gute Frage, die Dir die Elterngeldstelle bestimmt 100%ig richtig beantworten könnte ![]()
Das weiß ich leider nicht, ich dachte, das würde immer angerechnet. Würde auch bei der Elterngeldstelle nachfragen, die sind sehr nett.
So habe die EG-Stelle grad angerufen. Wenn man sich das EG auf 2 Jahre hat splitten lassen, kann man ab dem 13. Lebensmonat wieder voll arbeiten gehen ohne das das Gehalt auf das EG angerechnet wird.
Ach so! Na das ist doch super! Wieder was gelernt!
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