Biggus
Wird Elterngeld auf Basis Gewinnermittlung von 12 Monaten vor Geburt oder Kalenderjahr vor Geburt berechnet??? Wer ist selbständig und weiß es? Habe zum 31.10.2012 Selbständigkeit aufgegeben und am 26.11.2012 kam mein Tochter zu Welt. Soll Gewinnermittlung von November 2011 bis Oktober 2012 Oder Gewinnermittlung 2011 Für die Berechnung genommen werden?
12 Monate vor Geburt.
der Antwort würde ich so vorbehaltslos nicht zustimmen. es heißt im EG Gesetz, wenn im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr (2011) und in den letzten 12 Monaten vor Geburt die Selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde, ist das letzte Kalenderjahr maßgebend, nur wenn eine Unterbrechung oder so was vorliegt, dann sind es unter Umständen die 12 Monate vor Geburt bei Fragen gern PN
geschäftsjahre sind maßgebend....du kannst vermutlich nur den ESt-bescheid von 2011 vorlegen, der wird erstmal zur berechnung herangezogen, allerdings unter vorbehalt. bescheid 2012 wirst du dann nachreichen müssen irgendwann und dann wird es richtig fetsgesetzt....
der 2012er Steuerbescheid wird definitiv nicht Grundlage sein, da das Kind in dem Jahr geboren ist.
Die letzten 10 Beiträge
- Extreme Wutanfälle
- Icsi - Wartezeit
- Buggys mit wendbarem Sitz
- Suche kleine aufblasbare Schildkröte
- Fieber nach Kontakt zu Brennesseln
- Elterngeld, Mutterschutz bei frühzeitiger Einleitung
- Isofix - woran erkennt man Entriegelung?
- Insektenstich, was ist das ?
- Großes Geschäft wird verweigert (Toilettentraining)
- Neugeborenes will ständig Flasche