Mitglied inaktiv
Ich habe bei ebay Schuhe verkauft. Ich habe sie ausdrücklich als getragen beschrieben. Nun schreibt die Frau mich an, daß der Klettverschluß nicht mehr richtig schließt und ich soll die Schuhe zurücknehmen und ihr das Geld überweisen.
Muss ich daß??
wenn du das vorher nicht ausdrücklich ausgeschlossen hast, bist du an sich verpflichtet sie zurück zu nehmen.
also als käufer würde ich mich auch etwas ärgern... vorrausgesetzt du hast nicht angegeben dass die klettverschlüsse nichtmehr funktionieren...
Hast du auch angegeben, dass der Verschluss nicht mehr in Ordnung ist. Hast du eine Rücknahme ausgeschlossen?
.
Ich hab nicht angegeben, daß die Klettverschlüße nicht mehr schließen. Hatte sie selber mal bei ebay ersteigert aber nicht getragen.
Ich habe zum Schluß geschrieben, daß es ein Privatverkauf ist, deswegen keine Rücknahme.
Aber wenn ich das jetzt nicht mache dann bekomm ich garantiert eine negative Bewertung.
schreib ebay an, melde ein problem, mußte ich auch mal machen. du hast rücknahme ausgeschlossen und klettverschlüsse lassen sich durch reinigung oft wieder gangbar machen.
Naja, du hättest die Verschlüsse eigentlich auch kontrollieren müssen...theoretisch auf jeden Fall. Also ich würde sie zurück nehmen...wie du schon geschrieben hast...schlechte Bewertung muss dann ja nicht sein..
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