kaathii
huhu,es geht nochmal um die sache mit der nähmaschine http://www.rund-ums-baby.de/forum/Auch-e-bay-lang_4374050.htm jetzt habe ich gerade eine benachrichtigung,von e-bay bekommen. der käufer,hat e-bay gebeten,diesen fall zu überprüfen,und eine endgültige entscheidung zu treffen,wir werden uns in den nächsten 48 std wieder bei eihnen melden. was heißt das jetzt genau?soll ich mich auch nochmal mit e-bay in verbindung setzten? für tipps wäre ich sehr dankbar
wenn es ohne Paypal war, kann Ebay nichts machen. Du bekommst eine Benachrichtigung wie der rechtliche Weg wäre und welche Pflichten Du hast, mehr nicht. Aber BESTIMMEN können die NICHT. Eine negative Bewertung wäre Dir aber sicher vom Käufer.
welche pflichten habe ich denn dann,weißt du das? die negativ bewertung habe ich schon :-( hab aber e-bay benachrichtigt das sie bitte gelöscht werden soll
gelöscht wird nur, wenn der Inhalt beleidigend oder einen betrügerischen Vorwurf beinhaltet. Eine Pflicht Deinerseits wäre zB die Rücknahme, wenn das Gerät kaputt wäre (Gewährleistung).
Seit wann gibt es bei Privatverkäufen eine Gewährleistung? Die ist absolut ausgeschlossen... außerdem hat die Käuferin das Gerät doch auseinander gebaut, wer sagt Kaathi das sie das Gerät nicht kaputt gemacht hat?
ich habe schon mehrmals mit e-bay wegen dem fall telefoniert,sie meinten,das ich völlig in recht wäre,und das alles in der ertikelbeschriebung richtig geschrieben wäre
naja,ich warte einfach mal ab,was passiert
ja das auch,davon hat sie sogar fotos geschickt.
Du musst immer gewährleisten können, daß bei Kauf das Gerät in Ordnung war, sofern es nicht anders angegeben ist. Was später ist (nach Gebrauch des neuen Besitzers), liegt nicht mehr in der Gewährleistung des privaten Verkäufers.
aber wie könnte ich das jetzt beweisen?? es geht ihr darum,dass das gerät schmutzig,zerkratzt und 90% der zubehörtteile(die beim neukauf,des gerätes dabei wären) nicht dabei wären,ich habe aber genau angegeben was an zubehör dabei ist,und es sogar fotografiert.
Schmutz ist ja kein Rückgabe-Grund zerkratzt muss sie Dir dann beweisen. Wird aber schwierig, wenn sie es auseinandergebaut hat. Verkauft wird nur das was angegeben ist. Da hat die Gute leider Pech gehabt.
auf die schnelle mal bei Ebay rauskopiert: "Kein wirksamer Ausschluss bei bewusster Täuschung oder Übernahme einer Garantie Ein Gewährleistungsausschluss ist nicht wirksam, wenn Sie einen Mangel der Ware verschwiegen haben oder bewusst falsche Angaben über den Artikel machen." Aber es trifft ja nicht auf Dich zu!
also ist sie in der beweispflicht,und nicht ich?
So ist es :-)
ich habe den artikel nach bestem gewissen eingestellt,und auch verschickt.
naja mal sehen was kommt
ärgerlich
ok,danke dir erst wollte sie das ich ihr 100 euro rücküberweise,wegen den angeblich fehlenden zubehörteilen,als das nicht gezogen hat,kam sie erst mit schmutz und kratzern
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