taram
Grundgesetz Artikel 8: (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. (3) (Zusatz ab 1.6.2013): Sollten die Deutschen sich versammeln und lässt sich dies nicht durch ein Gesetz verhindern, wird die Versammlung unverzüglich durch die Polizei abgebrochen!!!!!!!!! Sämtliche Teilnehmer werden erkennungsdienstlich behandelt. Begreift ihr was das heißt? JEDE Demo...ob bewilligt oder nicht, kann und wird nun durch die Polizei aufgelöst, wenn ihre Auftraggeberin es so will!!!!!!! SIE HABEN ANGST VOR DEM VOLK!!! ...denn sie wissen genau, dass sie es übertrieben haben!!!
Ja, natürlich begreife ich, was das heißt und es wird da ganz sicher noch viel mehr kommen. Leider ist es vielen, zu vielen Menschen egal. Ich bin ja mal gespannt, wieviele am 22.09. zur Wahl gehen.
Ich habe das von FB - nicht das das ein Fake ist, war wieder ein wenig schnell - also vorsicht
Ich habe schon einmal in einen "Kessel" gestanden als Studentin. Damals hatten sie auf einen Weihnachtsmarkt unsere Demo eingekesselt. Dummerweise auch gleich mit allen anderen Leuten, Müttern mit kleinen Kindern, ältere Frauen mit dem Rollator... Völlig unbeteiligte und verwirrte Menschen, die nicht wussten, was gerade geschieht Ich stand ziemlich am Rande des Kessels und hatte sehr nette Polizisten da. Ich habe eigentlich dann nur noch Menschen aus dem Kessel geführt, also normale Passanten und durfte auch wieder rein. Ich hatte gedacht, das gibt es doch nicht, sie können doch keine gehbehinderten unbeteiligten Senioren mit einkesseln. "Meine" Polizisten waren sehr nett, an anderen Stellen war man nicht nett.
http://www.nachrichtenspiegel.de/2013/06/02/grundgesetzanderung-neufassung-artikel-8-seit-1-6-2013-in-kraft/
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=8O87pZjdXYY
Der "Nachrichtenspiegel" ist eine private Seite: "Dies ist eine private Internetseite, auf der Jeder (na ja, fast Jeder) seine Meinung kund tun kann. Verantworlich im Sinne des Presserechts (vereinfacht und im Volksmund gerne auch “§ 10 Abs. 3 MDStV” genannt): Der Eifelphilosoph, der Regenbogenbieger und die entsprechenden Autoren."
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html
Na da war aber jemand kreativ.....
Wenn heute der erste April wäre, würde ich das ja noch verstehen.......
Da haben aber etliche so gar keine Ahnung von unserem Rechtssystem - das gehört zur Allgemeinbildung.