Mandy4
Ich zitiere mal aus der Anlage vom vermieter : zur Durchführung der Schönheitsreparaturen sind sie auch dann verpflichtet, wenn ihre Wohnung bei Einzug unrenoviert war.zu den Schönheitsreparaturen zählen:1. Das tapezieren bzw. Streichen der decken und Wände in weiß oder leichten pastelltönen;2. Anstreichen von holzböden, holzfenster,innentüren, Heizkörper , Heiz-und versorgungsrohre, Fußleisten und Einbauschränken! Sagt mir mal ob ich das wirklich alles machen muss? ![]()
naja, das habt ihr mit dem Mietvertrag unterschrieben Trotzdem schadet es nicht, mal beim Mieterschutzbund anzufragen, denn ja nach mietdauer, muesst ihr gar nix machen.
mieterverein!
Das ist generell nicht zulässig diese Vertragsklausel!!!! Laut einem Urteil des Landgericht Berlins ist eine solche Vertragsklausel nicht zulässig!!
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