NadineLT
...
vor der geburt?? ja, da darf man solange wie man will/kann
.
Vorher ja, hinterher nein...
Nur durch ausdrückliche Erklkärung der Schwangeren. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mutterschutz.html#tocitem3
In den 6 Wochen vor der Entbindung darfst du wenn du selber möchtest und der Arbeitgeber einverstanden ist weiterhin arbeiten. Die 8 Wochen nach der Entbindung sind aber Pflicht! Selbst wenn du möchtest darfst du nicht arbeiten und dein Arbeitgeber macht sich strafbar wenn er dich in der Zeit beschäftigt!
okay danke
In den 6 Wochen vor der Geburt auf eigenen Wunsch, die 8 Wochen danach nicht.
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