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Brauche bitte eure Hilfe

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Brauche bitte eure Hilfe

dasHarlchen

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Ja, ich weiß, ich habe es ihm auch schon gesagt, es ist ne sch... Idee. Aber er weigert sich an Silvester so lange zu arbeiten. Zum Fall: Befristeter Vertrag des AN läuft morgen am 31.12.18 aus, würde also nicht verlängert. Morgige Schicht am Silvesterabend ist 11-22 Uhr (15-17 Uhr Pause). AN hat angekündigt zur Schicht morgen nicht zu erscheinen, es steht auch noch ein Urlaubstag aus diesem Vertrag offen, der laut AG ausgezahlt werden soll. Es liegen keine Abmahnungen vor. Kann durch Nichterscheinen am Arbeitsplatz fristlos gekündigt werden und damit eine Vertragsstrafe in Kraft treten? Eigentlich muss bei Nichterscheinen doch erst eine Abmahnung erfolgen oder seh ich das falsch? Krankschreibung wäre dämlich, da er ja schon gesagt hat, er kommt morgen nicht. Der AG hat ihm schon mit Vertragsstrafe gedroht. Und wie läuft das mit der fristlosen Kündigung, wenn der Vertrag morgen eh ausläuft? Da gibt es ja trotzdem noch eine 2-wöchigen Frist, aber so lange läuft ja sein Vertrag gar nicht. Ich habe schon im Internet rumgesucht, aber finde zu so einem Fall nichts. Vielleicht kennt sich ka jemand aus. Vielen Dank schonmal :)


dasHarlchen

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Antwort auf Beitrag von Gustavinchen

Danke dir, hast von mir auch ein Briefchen


dana2228

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Ich verstehe deinen Mann und glaube nicht dass da was nach kommt. Aber zur Sicherheit und einfach für meine "Ehre" würde ich gehen. Vernünftigen abschließen. Mann trifft sich oft zwei mal.


VerenaSch

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

AN hat Recht auf Freizeit für Urlaub, AG darf Urlaub nicht einfach auszahlen. Da würde ich ansetzen. Ich würde es aber auch vernünftig über die Bühne bringen.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Wahrscheinlich passiert gar nichts...jetzt kommt das ABER: wenn dem AG dadurch, also durch das angekündigte Nichterscheinen ein finanzieller Schaden entsteht, ist er haftbar. Aber als MA kann man das vielleicht abschätzen?! Und ob der Urlaubstag so einfach „angeordnet“ ausbezahlt werden darf? Ist halt ein bisschen spät für solche grundsätzlichen Fragestellungen...


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Das habe ich noch gefunden. Setzt aber voraus, dein Mann (?) hat Urlaub beantragt, bzw. versucht ihn geltend zu machen.

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dasHarlchen

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Danke euch. Wir haben das jetzt vorhin nochmal besprochen und er hat sich entschieden nicht zu gehen. Seitdem er weiß, dass der Vertrag nicht verlängert wird, ist er trotzdem jeden Tag hin, ist ab und zu länger geblieben, ist sogar einen freien Tag für ein paar Stunden eingesprungen und hat sich nicht einen Tag krankschreiben lassen. Er hatte versucht die Schicht zu tauschen, er hatte mit dem AG geredet, wegen dem Urlaubstag und er hatte angeboten von 11-17 Uhr dort zu arbeiten, alles wurde abgelehnt. Und nachdem ihm gestern die Vertragsstrafe angedroht wurde, hat er jetzt absolut keine Lust mehr. Zumal er schon seit dem 26.12. diese lange Schicht arbeitet, es wäre heute also der sechste Tag von 11-22 Uhr. Achso, durch die Blume wurde ihm gestern noch mitgeteilt, dass ihm im Falle des Nichterscheinens das Trinkgeld wohl auch gekürzt bzw. nicht ausgezahlt würde. "Denk an dein Trinkgeld" Ein finanzieller Verlust dürfte für den AG (Gastronomie) nicht entstehen, da er an seiner Station mit zwei anderen Mitarbeitern eingeteilt ist.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

wegen silvester??? also ich würde die arbeit durchziehen und den job nicht unehrenhaft velassen .


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Er hätte einen Urlaubsantrag stellen müssen und der AG hätte eine Ablehnung begründen müssen, meine Meinung. Normalerweise darf der AN den Resturlaub vor Ausscheiden nehmen. Außerdem Achtung: Wird dieser Urlaubstag erst in 2018 ausbezahlt, dann wird das aufs AlG angerechnet. Ich hatte dadurch zwei Tage ohne ALG und ohne Rentenversicherung.


Felica

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Erstens darf der AG nicht einfach sagen, er zahlt aus. Das geht nur wenn beide sich einig sind. Deinem Mann wird der Tag Urlaub nämlich beim ALG1 abgezogen wenn er Pech hat. Dagegen hat der Ag die Möglichkeit und zu sagen, das er einen Schadensanspruch geltend machen kann, wenn er dadurch zB dann auf einen Arbeitsverleiher zurückgreifen muss weil der betriebliche Ablauf sonst durch das fehlen massiv gestört wäre. Die Kosten dafür kann er dann dem AN aufbrummen. In meinem Augen beides Kleinkinder, typisch Mann halt.


dasHarlchen

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ich sag ja Kackidee, aber er ist da leider ein Sturkopf. ALG 1 wird er gar nicht beziehen, weil er zum Glück ab 2.1. eine neue Arbeit hat.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Und was ist mit dem 1.1.? Wie ist er krankenversichert?