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brauch mal eure hilfe bitte!!

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hi ich weis nicht ob sich wer auskennt mit mietgesetzen! Es geht darum mein mann hat eine neue arbeit und wir können ab nächsten monat immer erst am 15. unsere miete zahlen. Jetzt ist unser vermieter völlig ausgetickt! Ja nein am 3 muss die miete auf dem konto sein!! Sonst sperrt er die tür zu!! (der vermieter wohnt unter uns) und das wir nicht mehr rein kommen!! Das kann er doch nicht machen oder? erst waren wir arbeitslos da wollt er uns erst nicht haben, dann hat mein mann eine arbeit und damit ist er auch nicht zufrieden! Und nach dem motto, es geht nirgends das man erst am 15 zahlt! Was soll ich den machen!! Den monat bekommt er nur 400 euro am 15. und erst ab september bekommt er dann wieder sein volles gehalt!! Wie soll ich den mit 400€ eine miete von 450€ aufbringen am ersten? Und irgendwas müssen wir ja auch noch essen bis endlich das volle gehalt im september kommt?? Kann er uns rausschmeisen nur weil er die miete erst am 15 bekommt? LG Judith


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Wir haben früher unsere Miete immer erst am 17. bezahlt. Wenn es im Mietvertrag nicht ausdrücklich so geschrieben ist das bis zum 3. bezahlt sein muss, kann sich der Vermieter auf den Kopf stellen. Es heisst sonst, dass es im Laufe des Mietmonats bezahlt werden muss. LG


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Wenn es im Mietvertrag drinsteht, dass am 3. Werktag bezahlt sein muss, dann muss das. Solltet ihr öfter unpünktlich zahlen, kann er Euch kündigen. Die Tür zuschließen kann er aber nicht, die dürftet ihr dann polizeilich öffnen lassen, er muss Euch schon richtig kündigen. Lg


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also im mietvertrag steht nicht drin das bis zum 3 gezahlt werden muss!! Da steht gar nix drin bis wann gezahlt werden muss! LG Judith


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Huhu, also wenn ihr im Mieterschutzbund seid, was sich wirklich lohnt meiner Meinung nach, dann frag da mal nach. Oder lass den Mietvertrag von einem Rechtsanwalt prüfen. Denn was nun wirklich rechtlich Sache ist, wird dir hier kaum einer genau sagen können. Vernünftig miteinander reden scheint ja hier auch keine Option zu sein denn es liest sich nicht so als hättet ihr ein gutes Verhältnis zu euren Vermietern. GGLG die Carmen


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...ist bis zum 3. Werktag des Berechnungszeitraums. http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html Wie schon geschrieben wurde, kann der Vermieter euch aber nicht einfach aussperren, sondern muss euch dann ggfs. kündigen, das kann bei Wiederholung auch fristlos sein. Lieben Gruß Incor


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danke für eure antworten, ich werde morgen nochmal beim mieterschutzbund anrufen, anstonsten muss ich mir ein darlehen geben lassen! Anders wird es nicht gehen!! Naja ich find es nur traurig das der vermieter gleich so ausflippt! wir haben schon fehler gemacht, aber die auch!! Weil er schreit immer gleich rum!! Aber naja es geht ja wohl nicht anders! LG Judith