Mitglied inaktiv
Wenn man seine Kranktage auf das Kind für das Jahr schon aufgebraucht hat und es wird dann wieder krank, gibt man dann trotzdem den Krankenschein bei der KK ab und bekommt dann aber halt kein Geld, oder?
Also brauchen die KK den Schein nicht. Ab und an kommt es aber vor dass Eltern die Pflegebedcheinigung trotzdem haben möchten um es beim Arbeitgeber anzugeben um zu belegen dass das Kind wirklich krank ist und nicht krankgefeiert wird!
Evtl. hast Du acuh die Möglichkeit Dir die Tage, die dem Ehemann (falls Du verheiratet bist) zustehen übertragen zu lassen. Falls Dein AG damit einverstanden ist würde ich das auf der KK vorbringen.
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