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Berechnung Kinderunterhalt.......wie lange dauert das ?

Berechnung Kinderunterhalt.......wie lange dauert das ?

pommel

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Hallo, die Scheidung ist durch,nur der Kinderunterhalt ist noch nicht berechnet,am 25.6.hat sie mit der Bearbeitung angefangen......wie lange dauert die Berechnung im Durchschnitt ? Vielen Dank


jannas

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Antwort auf Beitrag von pommel

Wer ist denn sie? Bei mir war es ein langer Streit zwischen den Anwälten, unabhängig von der Scheidung. Erst nach Verhandlung vorm OLG und zeitweise Pfändung zahlt der Vater nun pünktlich, vollständig und regelmäßig. Der Termin vorm OLG war übrigens etwa zweimal Jahre nach der Trennung. Zu der Zeit war die Scheidung etwa drei Monate durch.


jannas

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Antwort auf Beitrag von jannas

Zweieinhalb Jahre


pommel

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Antwort auf Beitrag von jannas

Geschieden bin ich seit 7 Monaten,alerdings haben wir mietfrei bis Anfang Juni in seinem Haus gewohnt. Mit Sie meinte ich die Anwältin :-)


jannas

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Antwort auf Beitrag von jannas

Naja, ich denke, deine Anwältin wird eventuell erst noch fehlende Unterlagen der Gegenseite anfordern und danach, üblicherweise nach Düsseldorfer Tabelle, den Unterhalt berechnen. Glaubst du, der Vater nimmt die Summe einfach so hin, unterschreibt idealerweise einen Titel und zahlt dann auch entsprechend? Dann kann es relativ schnell gehen. Wenn nicht, dauert es wie bei mir. Unterlagen nicht vollständig eingereicht, ständig um Fristverlängerung gebeten, zum ersten Termin bei Gericht nicht erschienen. Es gab Uneinigkeit, ob gewisse Summen sein Einkommen schmälern und angerechnet werden usw. Dann wurde auch der OLG Termin mehrmals verschoben. Dauert alles. Was oder wonach zahlt er denn jetzt gerade?


pommel

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Antwort auf Beitrag von jannas

Hallo, aktuell zahlt er noch nichts,vorher haben wir mietfrei gewohnt...... Seit Anfang Juni ist das Haus auf mich umgeschrieben und er hat sein Geld.....also wird es langsam Zeit...... Denke durch Anwalt sowieso mit Titel.......Oder ? Würde in den Ferien auch mal gerne ein paar Tage mit den Kindern wegfahren :-( LG


jannas

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Antwort auf Beitrag von pommel

Der Titel, also quasi die Anerkennung der ZahlungsVerpflichtung, wird grundsätzlich beim Jugendamt unterschrieben. Bei mir wurde mein ex vom OLG zu einer Nachzahlung und künftig höheren monatlichen Zahlungen sowie Anerkennung des Titels verurteilt. Ansonsten immer Anwalt anrufen und nachfragen. Die werden dafür doch gut bezahlt.


pommel

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Antwort auf Beitrag von jannas

Danke für die Antwort,,,,,,verdient hat sie wirklich schon genug,das hindert sie aber auch nicht daran ewig für alles zu brauchen ;-(