guinan
Wie ich unten lesen konnte, wird dieser Begriff mit "sich schlagen" gleichgesetzt. Ich weiß nicht, ob es jetzt nur ich so verstehe, aber "übergriffig" bedeutet für mich "sexuell angreifen"! Ist das eine von mir falsch gesehen Begriffserklärung?
sagt für mich nicht aus, dass es unbedingt um etwas sexuelles geht
für mich sagt es etwas über Gewalt ausüben aus. Könnte auch verbal sein.
Bedeutungen: [1] Übergriffe in die Rechte, den Bereich, die Angelegenheiten und insbesondere in die sexuelle Selbstbestimmung anderer verübend Beispiele: [1] „Zwei Tage später reisten die Erzbischöfe Zollitsch und Marx nach Rom, um dort mit dem Papst über die Umstände von Mixas Rücktrittsgesuch zu reden; am Morgen vor der Abreise hatte sie jener Missbrauchs-Verdacht erreicht, bei dem das angebliche Opfer später dementieren sollte, dass der Bischof ihm gegenüber übergriffig geworden sei.“[1] [1] „Auch Valerij M. wird von der zierlichen Frau als übergriffig beschrieben: Er habe sie an Po und Busen begrapscht.“[2] ...
http://de.wiktionary.org/wiki/%C3%BCbergriffig
da muss ich mich aber wundern Übergriff Beeinflussung, Beschneidung, Eingriff, Einmischung, Einwirkung, Intervention Angriff, Anschlag, Ansturm, Attacke, Attentat, Ausschreitung, Einfall, Einmarsch, Gewaltstreich, Gewalttätigkeit, Invasion, Offensive, Sturm, Überfall, Unruhen, Vorstoß; (bildungssprachlich veraltet) Inkursion; (Militär) Feldzug; (besonders Militär) Handstreich und und und
So wie ich es auch unten schrieb! Das ist das Problem mit dem geschriebenen Wort!Jeder hat seine eigenen Interpretationen und reagiert dementsprechend.
Also ich hab das jetzt auch so wie guinan verstanden. Übergriffig heißt für mich, dass er die Kinder versucht hat anzufassen.
ich hätts jetzt auch nicht gewusst, aber doch eher was sexuelles, siehe hier http://de.wiktionary.org/wiki/%C3%BCbergriffig
hat rein gar nichts mit sexuell zu tun....er sie es ist verbal übergriffig gewoden....nur so als beispiel
übergriffig kann, muss aber nicht sexuell initiiert sein. es bedeutet für mich "ohne erlaubnis in den persönlichen bereich des anderen hinüber greifen" - das kann auch durch haare ziehen, an kleidung zubbeln, festhalten geschehen...also kommt auch bei grundschülern vor LG
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