Kiki1993
Hallo liebe Mamis, also ich bin 20 Jahre und habe vor 3 Wochen einen wundervollen Sohn zur Welt gebracht. Vom Kindsvater habe ich mich in der Ssw getrennt, weil er mich mit seiner ex betrogen hat, mit welcher er nun auch wieder zusammen ist. Wir verstehen uns des Kleinen wegen aber relativ gut. Nun möchte er unseren Sohn jetzt schon übers Wochenende mitnehmen, was ich viel zu früh finde. Ich stille voll aber er ist der Meinung am We muss es auch mit Flasche gehn. Außerdem wohnt er 200km weit weg, ich kann also auch nicht mal schnell hin wenn etwas ist (kein Führerschein). Er kann ihn nichtmal allein hochnehmen, man muss ihm den Kleinen in den Arm legen. Versteht mich nicht falsch, er soll seinen Sohn sehen und kann ihn wenn die Zeit reif ist auch mitnehmen, aber muss ich (laut Gesetz) ihm unseren Kleinen jetzt schon mitgeben, ich würde gern damit warten bis er 2-3 jahre ist. Wie ist da die Rechtslage? Danke schonmal für die Antworten :)
Nie im leben würde ich ein 3 wochen altes baby übers we weggeben.
Nein musst du auch nicht! Wenn du voll stillst würd es für mich nicht einmal eine Überlegung wert sein!
Ganz klares: NEIN!! Ohne jedes Argument, ein Säugling, noch dazu gestillt (in dem Alter) gehört zur Mama! Gruß
Danke für die Antworten :) Er hat mir mit Jugendamt gedroht weil ich sagte das er ihn definitiv noch nich bekommt, aber die werden das ja dann bestimmt genauso sehen :)
Danke für die Antworten :) Er hat mir mit Jugendamt gedroht weil ich sagte das er ihn definitiv noch nich bekommt, aber die werden das ja dann bestimmt genauso sehen :)
Soll er drohen, ich glaube kaum, dass das JA darauf pocht, dass Du Deinen gestillten, Säugling über's Wochenende abgibst. Lass' Dich nicht einschüchtern. Gruß
das Jugendamt empfiehlt ihn vielleicht mehrfach in der Woche für wenige Stunden sich seinen Kind anzunehmen... das soll er mal machen auf die Entfernung...
Und selbst WENN das Jugendamt einen ungewöhnlichen Mitarbeiter hat, der etwas anderes empfiehlt: diese Empfehlung ist nicht rechtsverbindlich!
Och... drohende lustige Exen gabs immer schon... meist ist es viel Wind um nix... räume ihm das Recht ein, dass er das Kind mehrmals wöchentlich besuchen kann. Schon das wird bei 200km nicht drin sein.
Die Rechtslage sagt, dass ihr euch einigen müsst. Wenn ihr keine Einigkeit habt, dann könnt ihr euch dabei helfen lassen, bspw. durch das Jugendamt oder einen Mediator. Ich empfehle dir dringend, dich über deine und seine Rechte und Pflichten aufklären zu lassen, bspw. beim Jugendamt oder bei einem Familienrechtsanwalt. Wochenendbesuche von Stillsäuglingen sind total unüblich. Bei so kleinen Kindern wird häufiger, kurzer Umgang empfohlen. Er kann also mehrmals die Woche auf eine Stunde vorbei kommen und den Kinderwagen durch den Park schieben. Ein Wochenendbesuch garantiert nicht bevor das Kind entwöhnt ist, und auch da würde ich warten bis das Kind so weit ist. Habt ihr den Kindsunterhalt und ggfs. Betreuungsunterhalt für dich bereits geklärt?
Vielen Dank, so sehe ich das auch, er kann ja jederzeit herkommen, ich freu mich auch das der KV sich um seinen Sohn kümmert, ist ja leider nicht selbstverständlich :) Unterhalt habe ich beantragt das wird gerade alles geprüft. Dann werd ich mal zum Jugendamt gehen und mich aufklären lassen :)
Wo hast du denn den Unterhalt "beantragt"? Du musst den Vater des Kindes schriftlich zur Zahlung von Kindesunterhalt auffordern, am besten "gemäß der Düsseldorfer Tabelle", dann kann der genaue Betrag geprüft werden. Mach das schriftlich und nachweisbar. Bis zu diesem Zeitpunkt hast du keinen Anspruch und bekommst auch keinen Cent rückwirkend. Dabei kann dir das Jugendamt helfen, wenn du dort eine kostenlose Beistandschaft für das Kind einrichtest.
Ich war beimJugendamt, musste seine Daten einreichen und die prüfen jetzt ob und wieviel er zahlen muss, ich musste ihn nicht anschreiben.
Cool, du hast bereits eine Beistandschaft.
sieht so aus :) War auch in der Schwangerschaft schon öfter dort um mich über dies und das zu infornieren, vielleicht deshalb :)
klar übers We geht die Flasche... als ob das Baby danach wieder an die Brust geht... nee nee... ich würde ein 3 Wochen altes Kind garantiert nicht 200 km weit weg geben übers Wochenende... seine Wünsche sind rechtlich gar nicht gestützt...
Herzlichen Glückwunsch erstmal zu Deinem Sohn! Ich würde mein 3 Wochen altes Baby auch nicht schon übers Wochenende weggeben. Und da Du voll stillst wird das Recht wohl hoffentlich auch auf deiner Seite sein. Übrigens nimmt deiner überhaupt die Flasche an? Hab meine auch alle gestillt und die haben alle die Flasch (wenn der Papa dannmal füttern wollte)verweigert.
niemals! ob voll stillen oder nicht, aber mit drei wochen würde ich mein kind nicht weg geben, auch nicht dem kv!
einem Stillkind die Flasche aufzwängen will. Es hört sich sehr unreif und eher nach einer Trotzreaktion an.... melli
Rechtlich ist es jeweils eine Einzelfallentscheidung, allerdings wird Umgang in diesem alter i. d. R. stundenweise gewährt. Diese Entfernung ist natürlich ein besonderer Umstand, allerdings wird kein Richter der Welt im Moment Umgang für ein ganzes WE gewähren. Bleib also entspannt, lass ihn ankündigen was er will und warte ab. Wenn er das Jugendamt involviert werden die ihm dasselbe sagen. Vermutlich werden sie versuchen zwischen euch beiden zu vermitteln, das wär dann aber auch schon alles.
Mit 3 Wochen und gestillt musst du gar nicht.. wenn er 200km weg wohnt müsst ihr aber eine Lösung finden, denn 2 oder 3 mal kurz in der Woche wird nicht gehen. Mit 2 oder 3 würde es dir passen... das wird so sicher nicht passieren, denn es soll darauf hin gearbeitet werden, dass ein gutes Verhältnis aufgebaut ist und alle Monate mal vorbei schauen dann kommt mit 2 oder 3 das Kind zu einem nahezu Fremden. Setzt euch zusammen, findet einen Mittelweg... dann, wenn das Kind nicht mehr gestillt wird. Wenn er weg gezogen ist dann muss er sich natürlich auch nicht beschweren, denn würde er hier wohnen wäre es ganz einfach.
Und wenn du ihn noch stillst kann er das auch nicht verlangen. Auch nicht gerichtlich. Ausser du bist dabei......
mit 3 Wochen?? Niemals!!
Mit drei Wochen? Nie im leben...einfach unverschämt! Lg
Erstmal spricht es ja nur für den Kindsvater, dass er bereits eine starke Bindung zum Kind aufgebaut hat und sich kümmert und auch noch intensiv kümmern will. Ihm als Vater entgeht halt einiges. Er erlebt es nicht, wie es ist, das Kind zu Bett zu bringen. Er hört das Kind Nachts nicht atmen. Ich schätze, er sehnt sich danach und ist darauf auch eifersüchtig. So gesehen ist sein Ansinnen verständlich, trotzdem leider völlig unrealistisch und kindsköpfig. Die AP ist noch recht jung, der Kindsvater dürfte nicht viel älter sein? Ich glaube man sollte Verständnis haben. Klar, das Ansinnen ist nicht zu realisieren, aber vielleicht kann man ihm entgegen kommen? Vielleicht kann er über das Wochenende mal bei der Mutter und dem Kind übernachten? LG
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