Früchtchen
Weiß jmd wie da die Gesetzeslage ist bei geteiltem Sorgerecht? Kann ein Elternteil, bei dem das Kind lebt und der das Aufenthaltbestimmungsrecht hat, mit dem Kind auswandern oder geht das nur, wenn das andere Elternteil die Einverständnis gibt?
Natürlich darf man das nur mit Einverständnis und welches Elternteil, das Umgang haben will, würde dem zustimmen?
Zustimmung, da man Umgang verhindert.
Zustimmung, da man Umgang verhindert.
Nein, nur mit Zustimmung. http://www.anwalt.de/rechtstipps/gemeinsames-sorgerecht-und-umzug-ohne-zustimmung_023130.html
Wenn du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, dann darfst du theoretisch schon mit Kind auswandern. Du musst nur den Umgang sicherstellen und u.U. für die damit verbundenen Kosten gerade stehen. Abgesehen davon brauchst du aber für manch ein Land die Zustimmung des anderen Elternteils um ein Einwanderungsvisum für dein Kind zu erhalten (Bspw. für die USA), da nützt dir das ABR alleine nichts.
Wie kann man als Elternteil überhaupt nur darüber nachdenken, seinem Kind dadurch den Kontakt zum anderen Elternteil fast unmöglich zu machen.
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