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Arbeiten nach der Elternzeit ?

Arbeiten nach der Elternzeit ?

Keks10

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wie kann man das regeln...muß man wie vor der Elternzeit beim AG wieder arbeiten oder kann man einen antrag stellen, das man gern anders mit den h arbeiten möchte..??? habe dann wahrscheinlich probleme mit mein spätdiensten


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Normal steht einem der Arbeitsplatz zu den man vorher hatte, alles andere ist Kulanz. Ich muss dann auch ganz normal 2 Schichten wieder arbeiten, drum bleib ich gleich 2 Jahre zu Hause.


Julians.Mama

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Antwort auf Beitrag von Princess01

mein 2. kind ist dann 3 jahre alt, habe das problem, dass ich dann aber noch keine kiga platz habe, sondern erst 7 monate später... nochmal verlängern geht wahrscheinlich nicht???


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Julians.Mama

Wie lange warst du denn beim 1. Kind in Elternzeit? Wenn das keine 3 Jahre waren, kannst du noch den Rest vom 1. Kind hinten dranhängen. Sonst ist Verlängern nicht mehr möglich, du kannst höchstens versuchen, unbezahlten Urlaub von deinem AG zu bekommen. LG, Mari


Julians.Mama

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Antwort auf Beitrag von Keks10

das thema ist bei mir auch gerade aktuell, weiss, dass man einen anspruch auf teilzeit hat, möchte ich auch so machen, nur was das heisst? wie viele std.??? gebe ich das vor oder mein ag? wie lange bist du in elternzeit, wann ist diese vorbei? möchte in einem jahr mit teilzeit beginnen


Keks10

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Antwort auf Beitrag von Julians.Mama

ich werrde probleme mit den spätdiensten bekommen......


Keks10

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Antwort auf Beitrag von Keks10

wann kann man die elternzeit verlängern ?


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Dann sprich mit Deinem Chef, aber im Grunde muss er darauf keine Rücksicht nehmen. Mir würde man nen Vogel zeigen wenn ich nur Frühschichten machen wollte. Echt doof, deshalb 2 Jahre und dann kommt Schwiemu auch besser klar wenn sie beide Kinder hat.


Goggolinchen

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Antwort auf Beitrag von Princess01

war bei meinem auch so,habe Schichten zwischen 6h und 22h und mein AG sagte entweder ich passe mich an oder ich muß kündigen (jetzt mal grob umschrieben :))


Julians.Mama

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Antwort auf Beitrag von Keks10

wie lange hast du denn beantragt? ich, 2 jahre u. jetzt auf 3 jahre verlängert


Keks10

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Antwort auf Beitrag von Julians.Mama

wie du...habe 2 jahre genommen...u. überlege ob ich noch 1/2 jahr verlängere....mom mache ich gard ein minijob mit bombem arbeitszeiten.....


Julians.Mama

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Antwort auf Beitrag von Keks10

ob man auch nur ein halbes jahr verlängern kann weiss ich nicht, glaube 7 wo. früher schriftlich mitteilen


Keks10

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Antwort auf Beitrag von Julians.Mama

hmm...na dann hab ich ja noch zeit....


Joosy

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Antwort auf Beitrag von Keks10

kann mir aussuchen wieviel std ich wieder will aber das ist vertraglich/tariflich bei mir geregelt


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Dein alter Arbeitsvertrag bleibt bestehen. Den kannst du aber abändern lassen, ab einer gewissen Betriebsgröße hast du ein Anrecht auf Teilzeit (ich weiß aber nicht, wie viele Stunden das sein müssen/können, oder ob es da überhaupt Kriterien gibt...). Allerdings hast du kein Anrecht darauf, dir die Arbeitszeiten auszusuchen - das ist Kulanz vom AG :-( LG, Mari