Elternforum Rund ums Baby

ALG1

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Mitglied inaktiv

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Hi, vielen Dank für hilfreichen Infos zu meiner letzten Frage! Ich hab`s nun auch begriffen. Wieviel Prozent bekommt man eigentlich ALG 1 mit 1 Kind, nicht verheiratet, aber Lebensgemeinschaft? Danke und liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum verdient hat (Bemessungsentgelt). Arbeitslose, die mindestens ein Kind haben (oder deren Ehegatte oder Lebensgefährte) erhalten 67 %, wenn beide Ehegatten (oder Lebenspartner) unbeschränkt einkommenspflichtig sind und nicht dauerhaft getrennt leben (§ 129 SGB III).