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40 km von unserem Landkreis

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40 km von unserem Landkreis

mamavonhier

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ist schon Schulfrei. Also in einer Stadt und dem Landkreis... Ich warte jetzt nur noch auf die Aussage, das es bei uns auch ausfällt! Versteh ich alles nicht. Dabei müsste echt nur mal ein wenig geräumt werden. SO schlimm ist es nicht wirklich.


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main-tauber-kreis


SaRaNi

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bei uns ist schule, steht extra auf der schulhomepage. http://lihi2.bildung-rp.de/


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Schulfrei gibt es zumindest hier, wenn die Beförderung von Schülern gefährdet ist. Entweder durch blitzeis bei zu erwartendem Regen oder bei einer Unwetterwarnung. Ob letztendlich was passiert, ist die andere Frage. Aber wenn dann was passiert ist, weil die Kinder doch zu Schule geschickt wurden, dann ist das gejammere doch wieder groß


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meine tante ist lehrerin und hat gesagt die wenigsten eltern wissen, dass es bei dem wetter im ermessen der eltern liegt


mamavonhier

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Naja, bei uns im Landkreis ist wirklich die Tage nur die Aussage gewesen: Es kann nicht geräumt werden, daher Schulfrei. Viel Schnee fiel hier nicht. Es ist nur nicht geräumt.


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Schleswig-Holstein, doch ist denke da richten sich alle BL nach: Maßgebliches Kriterium bei der Anordung von witterungsbedingtem Unterrichtsausfall ist die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg. Aus diesem Grunde sind die tatsächliche beziehungsweise die mutmaßliche Befahrbeikeit der Straßen entscheidungsleitend. Das Bildungsministerium trifft die Entscheidung über Unterrichtsausfall bei außergewöhnlichen Witterungs- und Straßenverhältnissen auf der Grundlage eines Erlasses vom 18. Juni 1998 (siehe Link). Darin ist geregelt, dass dabei im Zweifelsfall die Anordnung für alle Schulen eines Kreisgebiets erfolgt, auch wenn nicht überall die Schülerinnen und Schüler in gleicher Weise gefährdet sind. Entsprechendes gilt für die kreisfreien Städte. Dass regelmäßig das gesamte Kreis -beziehungsweise Stadtgebiet einbebezogen wird, ist mit der Besonderheit der Situation zu erklären, in der eine Entscheidung zu treffen ist. Meist muss in der Nacht oder den frühen Morgenstunden vor Einsetzen des Berufsverkehrs auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnisse beurteilt werden, ob der Schulweg in Anbetracht der Witterungsverhältnisse ohne Gefahr für Leib und Leben zurückgelegt werden kann. Es bleibt dabei regelmäßig keine Zeit, um nach einzelnen Gemeinden oder einzelnen Schulen zu differenzieren und für eine entsprechend differenzierte Unterrichtung der Öffentlichkeit zu sorgen.


mf4

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Bei uns (Sachsen/Vogtland) liegt es im Ermessen der Eltern. Meine Kids haben 2min zu Fuss... sie müssen.


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ICH weiß das ;) Allerdings ist mein Sohn krankheitsbedingt sowieso momentan zu Hause...