ich habe mich in der ss 1995 vom kv meiner tochter getrennt, es wurde ein vaterschaftstest gemacht, dann wurde 1996 der unterhalt festgelegt. bis zu ihrem 7.lebensjahr habe ich mich mit dem zufrieden gegeben, was 1996 vereinbahrt wurde, danach dachte ich immer, ich hätte mich an die düsseldorfer tabelle gehalten, wenn ich nachgefordert habe...( er hat immer anstandslos gezahlt, außer zu beginn, da mußte die pfändung angedroht werden ). beistandschaft habe ich 1998 abgegeben. so, mittlerweilen ist valérie 10,5 jahre alt, er zahlt monatlich 256 €. durch zufall schau ich in die tabelle, da steht aber etwas mehr... 1996 hat er 3000 dm netto verdient, soweit ich weiß arbeitet er seit 21 jahren im selben betrieb. ich meine, wegen ein paar eurönchen lohnt es sich nicht, irgendwelchen zirkus zu machen, aber wenn er doch etwas mehr verdienen sollte, reden wir von 50 €/monat, die ein teenie sicher gut nutzt.... wie WÄRE denn das procedere, um eine gehaltsprüfung und neue festsetzung zu verlangen ????