Mitglied inaktiv
Hallo Rob, ich hab Dir "hinten" schon geantwortet, aber ich nehme an, Du hast es nicht mehr gelesen, da es etwas spaet war....:-( Deswegen hier nochmals kurz: 1.) Welche konktrete Vorteile hat das gemeinsame Sorgerecht fuer das Kind, den Vater und mich? Ich sehe langsam nur noch Nachteile fuer alle drei! 2.) Du schreibst das gemeinsame Sorgerecht hat nichts mit dem zugrudnegelegten Einkommen zu tun. Kannst Du mir dafuer irgendeinen § nennen, denn die Gebuehrenzentrale stellt sich auf den Standpunkt, dass es Gemeindesache ist wie und wieviel sie Gebuehren fuer die Kinderkrippe erhebt und an keinerlei Vorgaben gebunden ist. 3.) Weshalb wahrscheinlich niemand bis jetzt geklagt hat?: Diejenigen die sich die Gebuehren nicht leisten koennen, habe auch kein Geld ueber fuer den Anwalt. Und bei den Versuch nicht ganz "abzurutschen" bleibt neben Kind und Arbeit/Ausbildung auch keinen Zeit mehr! Karin
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